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Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“ Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Der klagende Arbeitnehmer hatte einen Vorgesetzten schwerwiegend beleidigt. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis deswegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage gewann der Arbeitnehmer in erster und zweiter Instanz rechtskräftig. Die Gerichte führten aus, eine Abmahnung hätte als Sanktion ausgereicht. Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß auch zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits. Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils forderte die Beklagte den Kläger auf, die Beschäftigung "nicht als normale Beschäftigung, sondern als Prozeßbeschäftigung geltend bis zum rechtskräftigen Abschluß des ... weiter lesen
Der Chef verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn er einem schlecht Deutsch sprechenden Mitarbeiter vorschreibt, einen Deutschkurs zu besuchen. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10), kann ein Arbeitnehmer keinen Schadensersatz vom Unternehmen fordern kann, nur weil er dazu aufgefordert wurde, einen Deutschkurs zu besuchen. In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte der Mitarbeiter Kundenkontakt und musste daher wenigstens ein bisschen Deutsch können. Die Deutschkenntnisse des seit langem im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiters hatten in den vergangenen Jahren ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 4 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage, was ein Arbeitnehmer im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn beachten muss. Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des ... weiter lesen
Kassel (jur). Die Arbeit während einer Arbeitstherapie im Maßregelvollzug führt noch nicht zur Rentenversicherungspflicht für psychisch kranke Straftäter. Solch eine medizinische Maßnahme stellt keine reguläre versicherungspflichtige Beschäftigung dar, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, urteilte am Dienstag, 4. September 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 12 KR 18/17 R). Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der von 1978 bis 2001 im Maßregelvollzug im psychiatrischen Landeskrankenhaus im badischen Wiesloch untergebracht war. Der Mann war wegen seiner Straftat selbst nur zu einem Jahr und acht Monaten Haft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Weiter arbeiten nach Kündigung? Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten muss, schon direkt nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Dann braucht der Arbeitnehmer natürlich auch nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Handelt es sich dagegen um eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich auch bis zum Ablauf dieser Frist weiterarbeiten. Keine ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 01. Juni 2015 – 6 Ta 931/15 –. Ausgangslage: Mit der Erhebung der Klage einher geht in der Regel auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe. Das Problem ist nun, dass die Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht selten später noch erweitert wird. Für diese Klageerweiterung aber beantragt man dann oftmals nicht noch einmal gesondert Prozesskostenhilfe. Auch wenn es später in der mündlichen Verhandlung zu einem Vergleich kommt, in dem auch Ansprüche mit geregelt werden, die nicht Gegenstand der bisherigen Klage sind, wird häufig ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht. Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
Ausgangslage Die Nutzung der EDV im Betrieb ist häufig nur unzureichend geregelt. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt Veranlassung, auf die erheblichen arbeitsrechtlichen Risiken beim Zugang zum Internet im Arbeitsverhältnis hinzuweisen. Nach der obigen Entscheidung kann die (auch unbewußte) Installation von Schadsoftware beim privaten Herunterladen von Software am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Entscheidung (LArbG Mainz, Urteil vom 11.12.2015, 5 Sa 10/15): Im Streit stand im Wesentlichen die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stützte die Kündigung darauf, dass der ... weiter lesen
KURZINFO: Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob mit dem Konzept „60+“ für Führungskräfte eine Altersdiskriminierung einhergeht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, auch Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 8 AZR 677/14. Der im Oktober 1952 geborene Kläger war in der Zeit von August 1985 bis Oktober 2012 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit dem Jahr 1995 als Verkaufsleiter PKW in einer der Niederlassungen der Beklagten beschäftigt. ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen