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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung während des Urlaubs besonders ärgerlich: Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer immer unangenehm, gerade wenn man nicht damit gerechnet hat. Besonders ärgerlich wird, wenn der Arbeitgeber auch noch kündigt, während man gerade im Urlaub ist. Neben der bösen Überraschung ist für Arbeitnehmer zudem problematisch, dass sie nur innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorgehen können. Versäumt man diese Frist, lässt sich gegen die Kündigung in der Regel nichts mehr unternehmen und auch eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tätlichkeiten als Kündigungsgrund Grundsätzlich können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Je nach Intensität der Auseinandersetzung ist dann eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Rolle des Arbeitnehmers unklar Streit kann in diesem Zusammenhang z. B. darüber entstehen, welche Rolle ein Arbeitnehmer in einer tätlichen Auseinandersetzung mit Kollegen innehatte. Dann stellt sich die Frage, welche Darlegungslast Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses trifft. Dazu hat sich das ... weiter lesen
Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
Verhaltenstipps für die betroffenen Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Die Geschäftsführung von Vodafone schließt aktuellen Pressemeldungen (FAZ online vom 10.12.2013) zufolge künftig auch betriebsbedingte Kündigungen nicht aus. Im Übrigen wird auf die Umstrukturierungen des Servicebereiches und bei der Netztechnik verwiesen. Das Programm heißt "Fit for Growth." Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten, die in einem Unternehmen arbeiten, welches Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt und dabei Arbeitsplätze abbauen, beziehungsweise betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will? ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 31. Januar 2022 zum Aktenzeichen 2 Sa 486/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bisher betreute Kunden entziehen kann und neue Kunden zuweisen kann. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte ihr Direktionsrecht durch Entzug von Kunden, die die Klägerin bisher betreut hat und Zuweisung von Neukunden ordnungsgemäß ausgeübt hat. Die der Klägerin zugewiesenen neuen Kunden und der Entzug der wesentlichen Altkunden bewegen sich im arbeitsvertraglichen Rahmen des zwischen den Parteien vereinbarten Arbeitsvertrages i. V. m. der Stellenbeschreibung für den Senior Account Executive. Dem Arbeitsvertrag ist ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kündigung muss nicht begründet werden Zunächst einmal müssen Arbeitgeber eine Kündigung in der Regel nicht begründen. Arbeitnehmer wundern sich in der Praxis zwar immer wieder, dass sich in ihrem Kündigungsschreiben überhaupt keine Begründung findet. Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich nicht dazu verpflichtet seine Kündigung zu begründen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn der Arbeitsvertrag oder ein einschlägiger Tarifvertrag dies vorsieht. Daraus ergibt sich, dass es für Arbeitgeber regelmäßig sinnvoll ist, auf eine Begründung zu ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 07.08.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 992/19 entschieden, dass eine Pflegekraft, die in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben macht und einträgt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 3/2019 vom 20.08.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten seit über 5 Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Sie wurde vom Arbeitgeber mehrfach abgemahnt, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentiert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in einer ordentlichen Kündigung der Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen dann genüge, wenn der Erklärungsempfänger unschwer erkennen könne, wann das Arbeitsverhältnis ende (Az.: 6 AZR 805/11). Eine Kündigung müsse hinreichend bestimmt sein und unmissverständlich erklärt werden. Der Erklärungsempfänger müsse insbesondere erkennen können, zu welchem ... weiter lesen
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt Privilegien kirchlicher Arbeitgeber. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin Die Katholische Kirche regelt ihre Arbeitsverhältnisse mitunter recht mittelalterlich. Das Arbeitsverhältnis eines Chefarztes, der bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche angestellt war, wurde gekündigt, weil dieser sich nach seiner Scheidung wieder verheiratete. Die Kirche wollte das private Glück des Arbeitnehmers nicht teilen und setzte ihn stattdessen vor die Tür. Kirchliche Arbeitgeber haben das Recht, ihre Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Seit einem Grundsatzurteil des ... weiter lesen