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Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, kann der Arbeitgeber auch bei einer länger anhaltenden Erkrankung des Arbeitnehmers nicht einfach kündigen. Ein solcher Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn er die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe im Übrigen vollständig darlegen und beweisen können. Dazu gehört eine sogenannte negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil ist in solchen Fällen von großer Bedeutung, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund von Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen Arbeitgeber freigestellt wird und in diesem freigestellten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Begründung der Klage der Arbeitgeberin basierte darauf, ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine weitere Entscheidung zur Betriebsrentenanpassung getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 729/13. Der Kläger bezieht seit dem 1. August 2008 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte ist in einen Konzern eingebunden; sie erbringt Dienstleistungen sowohl für externe Kunden als auch für andere Konzerngesellschaften und nimmt Verwaltungsaufgaben für ihre Muttergesellschaft wahr. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen? Kann in einem solchen Fall auch außerordentlich gekündigt werden? Außerordentliche Kündigungen wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen ... weiter lesen
Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren. Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Am Freitag, 04.04.2014 findet im Deutschen Bundestag eine Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion zum Thema statt. Ich werde an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Nachfolgend meine Positionen zum Thema Mobbing: Thesen: Allein die Tatsache, dass jemand in der Lage ist, den in Deutschland vorgesehenen Schutz für Mobbingopfer wahrzunehmen, spricht dagegen, dass es sich um ein echtes Mobbingopfer handelt. Mobbingopfer werden irgendwann krank und verschwinden ebenso geräuschlos wie dauerhaft vom Arbeitsmarkt in die sozialen Sicherungssysteme. Der vom Gesetzgeber unterlassene Schutz kostet den ... weiter lesen
Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. Die Kostenerstattung richtet sich gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O nach den für die Beamten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen. Bei der Beantragung einer Dienstreise kann auf diesen tariflichen Anspruch nicht wirksam verzichtet werden, wenn beide Parteien des Arbeitsverhältnisses tarifgebunden sind. Die Tarifnorm gestattet auch keine abweichenden Vereinbarungen iSd. § 4 Abs. 3 TVG. Sie verweist nicht auf einen allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei Kündigungsschutz ist Kündigungsgrund erforderlich: Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und genießt der Arbeitnehmer somit Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund, wenn er diesen entlassen will. Er muss seinen Grund in der Kündigung selbst zwar in aller Regel nicht angeben. Kommt es jedoch in der Folge zum Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, muss der Arbeitgeber dann seinen Grund ausführlich darlegen. Es gibt im Wesentlichen drei große Fallgruppen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer unter dem Verdacht steht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, sollte sofort den Rat eines Anwalts suchen. Auf den Arbeitnehmer können nämlich nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige und anschließend ein Strafverfahren zukommen. Die Konsequenzen können für den Betroffenen verheerend sein: abgesehen vom Verlust des Arbeitsplatzes drohen bei einer entsprechenden Verurteilung und der Aufnahme derselben in ein Führungszeugnis auch große Schwierigkeiten bei weiteren Bewerbungen in der Zukunft. Vor rechtlicher Beratung nicht äußern ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 –, juris). Ausgangslage: Zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Arbeitsverhältnis gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Daraus wiederum ergeben sich Schwierigkeiten im Bereich des Kündigungsschutzes. Die Anzahl der freiwillig Tätigen in Europa liegt bei schätzungsweise 100 Millionen. Und weil gerade auch fast jeder vierte Deutsche ein Ehrenamt inne hat und die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland rund 75 Milliarden Euro beträgt, ist dieses Thema nicht von geringer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage zur Sicherung einer Abfindung. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung (regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber), sollten Arbeitnehmer bei Zugang einer Kündigung unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu retten ist oder wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht mehr bei dem Arbeitgeber arbeiten will, eine Abfindung (Regelabfindung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist regelmäßig drin. Kostenrisiko im ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgerichts Köln hat mit Urteil vom 09.04.2019 zum Aktenzeichen 4 Sa 242/18 entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Köln mit der Nr. 2/2019 vom 01.07.2019 ergibt sich: Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 31.03.2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. ... weiter lesen