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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Viele Arbeitnehmer gehen in der Praxis davon aus, dass sie dazu verpflichtet sind, Überstunden zu leisten. Das ist aber ohne Weiteres gar nicht der Fall. Grundsätzlich gelten feste, in der Regel vertraglich geregelte Arbeitszeiten. Dennoch ist die Annahme von vielen Arbeitnehmern durchaus zutreffend. Ausdrückliche Verpflichtung aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Die meisten Arbeitsverträge enthalten nämlich standardmäßig die Verpflichtung, Überstunden zu leisten. Die Pflicht kann sich außerdem auch aus anderen Quellen ergeben, wie etwa einer Betriebsvereinbarung oder einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Altenpflege und Krankenpflege anfällig für Scheinselbstständigkeit Das Problem der Scheinselbstständigkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt. Die Konsequenzen für Auftraggeber sind oftmals sehr unangenehm: hohe Nachforderungen, was Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Säumniszuschläge angeht. Abgesehen davon kann es zu Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern kommen und auch strafrechtliche Sanktionen (Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen) drohen. Schließlich können mitunter sogar Gewerbeschließung und Insolvenz folgen. Ärgerlich ist besonders, ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Medienberichten zufolge wird der Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzern Bilfinger unter seinem Vorstand Roland Koch weltweit 1240 Stellen in der Verwaltung abbauen. Unklar ist wie das geschehen soll. Häufig werden Mitarbeitern in solchen Situationen lukrative Aufhebungsverträge angeboten. Insbesondere über die Höhe der Abfindung versuchen die Arbeitgeber, Arbeitnehmer zum Vertragsschluss zu locken. Gelegentlich wird die weitere Abwicklung eines solchen Vertrages für den Arbeitnehmer aber zum Fiasko. Die Höhe der Abfindung schmilzt schnell durch steuerliche Abzüge, Sperrzeit oder Ruhezeit beim ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Auftraggeber lassen Auftragnehmer in der Praxis im Home-Office arbeiten, um so Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Home-Office schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus. Nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein. Es kommt letztlich maßgeblich auf die tatsächliche Vertragsdurchführung an. Für ein Arbeitsverhältnis prägend ist das Erteilen von Weisungen. Das kann im Zeitalter des Internets aber auch problemlos online geschehen. Wenn also ein „freier Mitarbeiter“ vom Chef ausführliche Anweisungen erhält, wie ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung. Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträge fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. Durch ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden. Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“ Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war. Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitsrechtlicher Schutz besonderer Personengruppen Um eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern zu vermeiden, genießen besondere Personengruppen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dazu zählen etwa Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft. Eine Ausprägung dieses Schutzes ist der besondere Kündigungsschutz. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Kündigungen von Arbeitnehmerinnen grundsätzlich unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der ... weiter lesen
In Nachbereitung des Germanwings-Absturzes plant die Lufthansa Presseberichten zufolge unangekündigte Gesundheitschecks bei ihren Piloten. Ist eine solche zusätzliche Gesundheitskontrolle zulässig? Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verfassungsrechtliche Grundlage für Gesundheitsprüfungen/betroffenen Grundrechte Ausgangspunkt ist das grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Piloten. Die ärztliche Untersuchung geht nämlich nicht ohne einen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Intimsphäre des Arbeitnehmers. Diese ist besonders stark geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen