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Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst steht derselbe Kündigungsschutz zu, wie „normalen“ Arbeitnehmern. Kündigungsfristen Besonders sind die Kündigungsfristen von Angestellten im öffentlichen Dienst unter Anwendung des TVÖD bzw. TV-L zu erwähnen. Unter Anwendung des TVÖD oder TV-L kann Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis zum Beispiel vom Arbeitgeber nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. des Jahres zum sogenannten Quartalsende gekündigt werden. So ergibt sich für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus § 34 TVÖD / § 34 TV-L Beschäftigungszeit ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten ... weiter lesen
Update 3 zu Corona und den rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht – Kann der Arbeitgeber Arbeitnehmern wegen Corona betriebsbedingt kündigen? Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung durch Arbeitgeber: Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen für eine betriebsbedingte Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegenstehen. Aufgrund innerbetrieblicher oder äußerer Umstände muss also ein Arbeitsplatz oder auch mehrere Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. Die Kündigung muss zudem verhältnismäßig sein, darf also nur das letzte Mittel sein. Gibt es vergleichbare ... weiter lesen
Emely und Co. - Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers: Nicht jede kleine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.09.2020 zum Aktenzeichen 4 AZR 195/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 30/2020 vom 09.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein. Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden? Ein Unternehmen sollten ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger war von Dezember 2000 bis August 2001 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft in Berlin beschäftigt. Der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn betrug zunächst 11,99 DM und dann ab 1. Mai 2001 12,38 DM. Der Kläger meint, der vereinbarte Lohn sei sittenwidrig, weil er in einem auffälligen Missverhältnis zu dem vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe in Berlin in Höhe von 23,35 DM stehe. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn und dem seiner Meinung nach ortsüblichen Lohn in Höhe von 23,35 DM. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im Verfahren 8 Sa 483/19 darauf hingewiesen, dass sich ein Arbeitnehmer bei einem berechtigten Anlass mittels einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde über seine Vorgesetzten beschweren darf und dieses Vorgehen keine Kündigung rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 04.02.2020 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, seit 2016 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Im Juni 2017 erlitt er während der Arbeit einen Unfall, bei dem er verletzt wurde. Er ist seitdem arbeitsunfähig erkrankt. Eine Tätigkeit als Straßenbahnfahrer kam danach dauerhaft ... weiter lesen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind ggf. kein wissenschaftliches Personal im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09 Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die befristete Anstellung von wissenschaftlichem und künstlerischen Hochschulpersonal für insgesamt zwölf Jahre. In dieser Zeit sollen die Hochschulabsolventen die Gelegenheit erhalten, zunächst ihre Doktorarbeit zu schreiben und danach u.U. die sog. Habilitationsschrift. So soll die Befähigung erreicht werden, Professor zu werden. Sind Kinder unter 18 Jahre zu betreuen, können sich die Fristen noch verlängern. Was aber passiert mit Personal, das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Vulkanausbruch auf Island könnte zu erheblichen Einschränkungen im europäischen Flugverkehr führen. Arbeitnehmer, die dadurch verspätet aus dem Urlaub zurückkehren, dürfen aber nicht auf Kulanz ihrer Chefs hoffen, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft . Zwar könne der Arbeitnehmer nichts dafür, wenn aufgrund von Naturgewalten Flüge stunden- oder sogar tagelang Verspätung haben – der Arbeitgeber aber ebenso wenig, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) . Die Kölner Rechtsanwältin erklärt die möglichen Folgen: „ Entweder wird der Arbeitnehmer ... weiter lesen