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Rechtsanwalt in Oldenburg - Arbeitsrecht
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Akzeptiert ein Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet), dann hat er keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil es zu einem Betriebsübergang auf ein anderes Unternehmen kommt. Das Arbeitsgericht Krefeld hat in einer aktuellen Entscheidung (ArbG Krefeld, Urteil vom 28.1.2010, Az. 1CA 2930/09) zu der in der Rechtsprechung noch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der zunächst eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot des alten ... weiter lesen
Der ADAC betreibt einen Luftrettungsdienst. Er setzt insgesamt 49 Piloten und Bordmechaniker auf Hubschraubern über seine Zentrale in München ein. Die Besatzungen halten sich bundesweit auf Stützpunkten für ihre Einsätze bereit. Sie fliegen täglich im Durchschnitt 2,4 Einsätze in einem Umkreis von höchstens 50 km. Die Einsatzzentrale in München ist Teil eines Gemeinschaftsbetriebs. Für diesen ist der antragstellende Betriebsrat gewählt. Zwischen dem Betriebsrat und dem ADAC ist streitig, ob die Hubschrauberbesatzungen durch den Betriebsrat vertreten werden oder nach § 117 BetrVG vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen sind. Nach dieser Vorschrift kann für das im Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen Schwarzarbeit kommt dann in Betracht, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht oder eine sonstige Verletzung von betrieblichen Interessen des Arbeitgebers begründet wird. Schädigt der Arbeitnehmer also dadurch, dass er schwarzarbeitet, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit, kommt eine Kündigung in Betracht. Gleiches gilt für den Fall, dass die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während der Probezeit durch die Schwarzarbeit nebenbei nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber ... weiter lesen
1. Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. 2. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht. 3. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. 4. Arbeitgeber kann sein: a. eine natürliche Person (z. B. Einzelkaufmann, Privatperson), b. eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein), c. eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Erfüllt der Arbeitnehmer die Wartezeit nach § 4 BUrlG, so hat er einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen. Die Regelung bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Wird im Betrieb des Arbeitgebers in der 5-Tage-Woche gearbeitet, so beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat. Darüber hinaus muss der Urlaub zusammenhängend ... weiter lesen
Ausbildungsvergütung im staatlich geförderten Ausbildungsverhältnis Die Beklagte ist ein gemeinnütziges Bildungsunternehmen. Ihr Zweck ist ua. die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung. Die Ausbildung wird von Drittbetrieben durchgeführt und ausschließlich durch staatliche oder private Fördermittel finanziert. Leistungen der Auszubildenden werden von der Beklagten nicht kommerziell verwertet. Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall. Sie schloß mit der Beklagten zum 1. September 1997 einen Berufsausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf "Industriekauffrau" ab. Die Ausbildungsvergütung betrug etwa 35 % der tariflichen Vergütung. Finanziert wurde die Ausbildung aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu verlautbaren. 1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild führten sie den Zusatz ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.02.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 1397/20 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette einschließt, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begeht, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des ArbG Siegburg Nr. 2/2021 vom 24.02.2021 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten seit über einem Jahr als Lagerist beschäftigt. Mit seinem Kollegen im Lager geriet er öfters in Streit. Während der Kollege des Klägers sich auf der Toilette ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigung wegen Straftat Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die Begehung der Straftat, zu beweisen. Straftat mit Videoaufnahmen beweisen Deshalb würden Arbeitgeber im Prozess gerne, sofern vorhanden, Videoaufnahmen verwenden, mit denen ihnen ... weiter lesen