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Luxemburg (jur). Wenn Arbeitnehmer für ihre Bildschirmarbeit eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Das hat am Donnerstag, 22. Dezember 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem rumänischen Fall entschieden (Az.: C-392/21). Danach ist es nicht erforderlich, dass das schlechte Sehvermögen durch die Arbeit entstanden ist. Ob Arbeitgeber die Brillen zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten sollen, kann danach der nationale Gesetzgeber regeln. Im entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter einer Behörde in Rumänien die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille verlangt. Unter anderem durch die ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit Januar 1981 als Produktionshelfer tätig. Ab November 1995 erkrankte er langfristig wegen eines Bandscheibenvorfalls. Am 23. Januar 1997 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 1997. Zu diesem Zeitpunkt war völlig ungewiß, ob der Kläger zur Aufnahme seiner Tätigkeit jemals wieder in der Lage sein würde. Erst im Frühjahr 1998 trat aufgrund einer Resorption des ausgetretenen Bandscheibenmaterials eine grundlegende Besserung des Gesundheitszustands des Klägers ein. Am 3. Juni 1998 teilte der Kläger der Beklagten mit, er sei wieder arbeitsfähig. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat außerdem den vom Kläger ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Für die Arbeiter der Deutschen Post AG hat zum 1. Januar 2001 ein neuer Entgelttarifvertrag das bisherige tarifliche Vergütungssystem abgelöst. Dieser sieht eine Absenkung der Grundvergütung und die Einführung leistungsabhängiger variabler Entgeltbestandteile vor. Lediglich für Arbeiter, die sowohl am 31. Dezember 2000 als auch am 1. Januar 2001 bei der Deutschen Post AG unbefristet beschäftigt waren, wird eine aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung dauerhaft durch die Zahlung von Besitzstandszulagen ausgeglichen (§ 23 ETV-Arb). Die zu diesem Zeitpunkt befristet Beschäftigten sind hiervon ausgenommen. Das verstößt gegen § 4 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz. Diese Vorschrift regelt auch für den Bereich des Entgelts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27.03.2015, Aktenzeichen 10 Sa 1005/14. Ausgangslage: Werden Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, haben sie in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es (weniger) Krankengeld. Was ist aber wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, sondern an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnimmt? Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete seit 2002 als Köchin bei der Zentralen Polizeidirektion des Landes Niedersachsen. Im Jahre 2013 unterzog sie sich einer dreiwöchigen ambulanten Vorsorgekur auf der Insel ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Enttäuschung überwinden: Gut verständlich, dass Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung enttäuscht und auch wütend sind. Das gilt besonders dann, wenn sie über längere Zeit für den Arbeitgeber tätig waren und sich dabei nach ihrem Dafürhalten immer ins Zeug gelegt haben. Trotzdem ist Emotionalität in dieser Situation hinderlich. Arbeitgeber sehen Kündigung allein wirtschaftlich: Man muss sich klarmachen, dass Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in aller Regel rein wirtschaftlich betrachten. Deshalb sind sie auch darauf aus, dabei so günstig ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass ein dringender betrieblicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn einer oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. • Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz wegfällt, liegt in der Macht des Arbeitgebers. Gerichtlich ist diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfbar. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zu anderen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann. • Wenn der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer kündigt, muss er eine Sozialauswahl ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Nach der Privatisierung eines öffentlichen Krankenhauses kann sich der Erwerber nur schwer von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes lösen. Mit einem am Donnerstag, 27. April 2017, verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Ergebnis die deutschen Regelungen, wonach dies nur durch neue Arbeitsverträge oder durch Änderungskündigungen möglich ist (Az.: C-680/15 und C-681/15). Damit zerstreuen sich auch für andere Branchen Arbeitgeber-Hoffnungen, unliebsame Alt-Tarife sogar durch konzerninterne Verkäufe loswerden zu können. Im konkreten Fall geht es um die Kliniken Langen-Seligenstadt im Landkreis ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben. Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen