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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung während des Urlaubs besonders ärgerlich: Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer immer unangenehm, gerade wenn man nicht damit gerechnet hat. Besonders ärgerlich wird, wenn der Arbeitgeber auch noch kündigt, während man gerade im Urlaub ist. Neben der bösen Überraschung ist für Arbeitnehmer zudem problematisch, dass sie nur innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorgehen können. Versäumt man diese Frist, lässt sich gegen die Kündigung in der Regel nichts mehr unternehmen und auch eine ... weiter lesen
Woran müssen sich Arbeitnehmer bei der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber hinsichtlich Form und Frist halten und was ist darüber hinaus zu bedenken? Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wirksamkeitsvoraussetzungen: Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer zunächst die Kündigungsfristen aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Ein solcher kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in erheblichem Rückstand ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Steigen die Temperaturen in den sommerlichen Bereich, mehren sich bei uns auch immer die Fragen zum Thema Hitzefrei für Arbeitnehmer. Gibt es einen Anspruch darauf? Kann man wenigstens die Kleiderordnung lockern, wenn es schon kein Hitzefrei gibt? Was ist als Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen infolge der hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten? Gesetzliche Grundlage: Arbeitnehmer haben auch bei großer Hitze keinen Anspruch auf Hitzefrei. Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz zwar so ausgestalten, dass der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren geschützt ist. Dabei ... weiter lesen
Übernimmt ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen, liegt eine Umgehung des § 613 a BGB jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es einen lückenlosen Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer zu gewährleisten. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ... weiter lesen
Die Pflicht des Arbeitnehmers, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen, folgt als Nebenpflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und aus den §§ 823 Absatz 1 und 2, 826 BGB, §§ 3, 17 UWG. Ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt folgendes: Der Arbeitnehmer hat alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. Tatsachen, die jeder - also auch Dritte außerhalb des Betriebes - kennt oder ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen kann, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht kann ... weiter lesen
Essen: Vodafone verkauft sein Call-Center an Arvato (Bertelsmann). Welche Folgen hat dies für die betroffenen Arbeitnehmer? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Essen RP Online berichtet, dass Vodafone sein vorrangig für Festnetzkunden zuständiges Callcenter (ca. 500 Mitarbeiter) an die Bertelsmann-Tochter Arvato verkauft. Mitarbeiter, die einen Übergang zur Arvato ablehnen, sollen Abfindungen in Höhe von deutlich mehr als einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten. Beschäftigungszeiten bei den Firmen Arcor und Otelo sollen hierbei angerechnet werden. Außerdem soll den Mitarbeitern, die auf Arvato übergehen wollen, für mindestens zwei ... weiter lesen
Grundsätzlich sollten Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden, damit den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Gleichzeitig soll die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Der Ausbildende muss überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein, damit er den Auszubildenden ordnungsgemäß anleiten und seine Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Dies ist in der Regel ... weiter lesen
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei manchen Arbeitsverhältnissen ist der Führerschein essentielle Voraussetzung dafür, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Verliert er diesen, kann das auch den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Bei einem zeitlich befristeten Fahrverbot besteht für Arbeitnehmer oft noch die Möglichkeit, diesen Zeitraum in die Urlaubszeit zu legen. Problematisch wird es aber bei einem längeren Fahrverbot. Ein längerfristiger Entzug der Fahrerlaubnis kann dann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn die Ursache dafür im privaten Bereich liegt. Der Arbeitnehmer kann ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Nach einer aktuellen Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen. Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen. Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im ... weiter lesen
Schlechte Neuigkeiten für Schwarzarbeiter. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt und Verträge über Schwarzarbeit als unwirksam eingestuft. „Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“ so der Vorsitzende Richter aus Karlsruhe (BGH, Urt. v. 10. April 2014, Az.: VII ZR 241/13). Dass ein Vertrag über die Erledigung von Arbeiten ohne Leistung von Sozialabgaben gegen ein Verbotsgesetz verstößt, ist seit längerer Zeit bekannt. Dieses Urteil verneint nun erstmals nicht nur den Anspruch auf Lohn, sondern auch den Anspruch auf etwaigen Ersatz der geleisteten Arbeit. Ausschlaggebend ... weiter lesen