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Experten-Ratgeber
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter einer Gewerbeeinheit richtig sauer auf einander sind. Bei all den Stänkereien, die ein Gewerbemietverhältnis mit sich bringt, kann das eine oder andere böse Wort fallen – auch Dritten gegenüber. So manch ein Mieter oder Vermieter reagiert seinen Ärger mit wüsten Beschimpfungen des Vertragspartners ab. Irgendwann kann man das Vertrauensverhältnis, auf dem der Gewerbemietvertrag beruht, nur noch als zerrüttet bezeichnen. Kann ein auf Zeit abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis deswegen fristlos gekündigt werden? Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Porno-Mitwirkung eines Polizeischülers Thema in den Medien: Zuletzt ist in Berlin der Fall eines Polizeischülers durch die Medien gegangen, der in einem Porno mitgewirkt hat. Den Berichten zufolge wollte die Polizei nun prüfen, wie sie mit dem Fall umgehen will. Ungeachtet des Umstandes, dass es sich hier um ein Beamtenverhältnis handelt, wirft das auch arbeitsrechtlich die Frage auf, ob ein solches Verhalten geeignet sein kann, eine Kündigung zu begründen. Nebentätigkeit in der Freizeit als Verstoß gegen Arbeitsvertrag: Zunächst müsste man in solchem Fall einmal prüfen, ob ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf. Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erhebt ein Arbeitgeber schwere Vorwürfe gegen einen Arbeitnehmer und kündigt wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, dann klingt ein Angebot auf „Prozessbeschäftigung“ während des Kündigungsschutzverfahrens wenig glaubwürdig. Der Arbeitnehmer muss das Beschäftigungsangebot dann nicht annehmen, urteilte am Mittwoch, 29. März 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ( Az.: 5 AZR 255/22) . Er könne vielmehr davon ausgehen, dass dies „nicht ernst gemeint ist“. Damit sprach das BAG dem Kläger sogenannten Verzugslohn in Höhe von 20.235 Euro zu. Er war ab August 2018 als technischer Leiter bei einer Firma im Raum Leipzig angestellt. Sein Brutto-Monatslohn betrug 5.250 Euro. Doch offenbar knirschte es ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -. Ausgangslage: Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in einer ordentlichen Kündigung der Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen dann genüge, wenn der Erklärungsempfänger unschwer erkennen könne, wann das Arbeitsverhältnis ende (Az.: 6 AZR 805/11). Eine Kündigung müsse hinreichend bestimmt sein und unmissverständlich erklärt werden. Der Erklärungsempfänger müsse insbesondere erkennen können, zu welchem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Viele Arbeitnehmer gehen in der Praxis davon aus, dass sie dazu verpflichtet sind, Überstunden zu leisten. Das ist aber ohne Weiteres gar nicht der Fall. Grundsätzlich gelten feste, in der Regel vertraglich geregelte Arbeitszeiten. Dennoch ist die Annahme von vielen Arbeitnehmern durchaus zutreffend. Ausdrückliche Verpflichtung aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Die meisten Arbeitsverträge enthalten nämlich standardmäßig die Verpflichtung, Überstunden zu leisten. Die Pflicht kann sich außerdem auch aus anderen Quellen ergeben, wie etwa einer Betriebsvereinbarung oder einem ... weiter lesen
Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die erste Frage von Arbeitnehmern, wenn es um Überstunden geht, dürfte sein, ob sie überhaupt welche leisten müssen. Immerhin hat man laut Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten. Fachanwalt Bredereck: Das stimmt und so ohne weiteres ist man auch tatsächlich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet. Nun sehen aber viele Arbeitsverträge in der Praxis aber eben doch eine solche Pflicht vor. Auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen kann es Regelungen geben, nach denen der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit Januar 1981 als Produktionshelfer tätig. Ab November 1995 erkrankte er langfristig wegen eines Bandscheibenvorfalls. Am 23. Januar 1997 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 1997. Zu diesem Zeitpunkt war völlig ungewiß, ob der Kläger zur Aufnahme seiner Tätigkeit jemals wieder in der Lage sein würde. Erst im Frühjahr 1998 trat aufgrund einer Resorption des ausgetretenen Bandscheibenmaterials eine grundlegende Besserung des Gesundheitszustands des Klägers ein. Am 3. Juni 1998 teilte der Kläger der Beklagten mit, er sei wieder arbeitsfähig. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat außerdem den vom Kläger ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen