
Oberstes Ziel meiner Arbeit ist es, dem Mandanten den für ihn sinnvollsten Weg aufzuzeigen, und diesen mit ihm zusammen zu gehen. Hierbei steht eine sorgfältige Abwägung zwischen Kosten und Nutzen des (anwaltlichen) Vorgehens im Mittelpunkt. Durch eine gründliche Aufklärung über die weiteren Vorgehensmöglichkeiten sowie deren Chancen und Risiken wird der Mandant in die Lage versetzt, die für ihn sinnvollste Entscheidung zu treffen.
Diese kann darin liegen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, was meist das schnellere und kostengünstigere Ergebnis mitsichbringt. Die Entscheidung kann aber auch sein, die Interessen des Mandanten vor Gericht durchzusetzen.
Nachdem diese Entscheidung getroffen ist, begleite ich Sie gern auf dem gewählten Weg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich, oder auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten nicht nur in Osnabrück und Umgebung, sondern bundesweit.
Nähere Informationen zur Person und den Interessenschwerpunkten der Rechtsanwältin Britta Tornow finden Sie auf der Seite:
Informationen zur Studienplatzklage finden Sie unter: