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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Anleger scheinen im Moment von CMI Fragebögen zu erhalten, welche sie zur Beantwortung von scheinbar harmlosen Fragen auffordern sollen. Ob dies auf einer Befürchtung des britischen Lebensversicherers ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) soll in seinem Urteil vom 11.07.2012 (Az.: IV ZR 122/11) aufkommende Fragen zu den Ansprüchen von Anlegern geklärt haben, welche Lebensversicherungsverträge des Types ,,Wealthmaster Noble‘‘ bei der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd abgeschlossen haben. Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen in vielen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die ... weiter lesen
Kunden der Firma Concept I, Lauf, bangen aktuell um ihre Investitionen. Von der Firma Concept I eingesetzte Vermittler haben zahlreichen Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie investiert wurden – dann würde sich um Betrug handeln - oder ob lediglich ohne entsprechende Bankerlaubnis gehandelt ... weiter lesen
Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02 1. Auch eine automatisch erzeugte Computererklärung, in der die Online-Bank die Order eines Kunden bestätigt, ist als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen. 2. Der Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB ist dann bewirkt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass der Empfänger sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Wenn eine elektronische Erklärung nicht wie eine E-Mail über einen Dritten (Online-Dienst, Provider) an den Empfänger gelangt, sondern diesem direkt übertragen wird, wie beim Online-Banking, ist der Zugang mit Passieren der Schnittstelle zum Empfänger bewirkt. 3. ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes". Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Schiffsfonds "Ownership Tonnage III" soll sich seit 2005 auf dem Markt befinden und als Dachfonds Beteiligungen an fünf Gesellschaften, die jeweils ein Containerschiff halten (die "MS Elbmarsch", die "MS Elbcarrier", die "MS Elbdeich", die "MS Elbinsel" und die "MS Elbfeeder") beinhalten. Die internationale Schifffahrtskrise bleibt anscheinend also auch hier nicht ohne Folgen. Erste Anzeichen für Schwierigkeiten soll es schon in den Jahren 2009 und 2010 gegeben haben. So sollen die Anleger damals bereits rund 1 ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 11.12.2014 zu den Beratungspflichten bei der Zeichnung einer Beteiligung an einem als BGB-Gesellschaft ausgestaltetem geschlossenen Immobilienfonds (AZ.: III ZR 365/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier klagt ein Anleger auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds. Der geschlossene Immobilienfonds war als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet (auch: BGB-Gesellschaft). Vor der Zeichnung fand ein Beratungsgespräch statt; zudem hat der Kläger einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Lange Zeit schien es so, als könnten die acht Einschiffgesellschaften der Reederei Hansa Mare den anhaltenden Schwierigkeiten in der Schifffahrt trotzen. Erste Anzeichen, dass die Krise aber doch nicht ganz spurlos am Containerschiff MS Hammonia Balticum vorüber gehen würde, gab es dann im Jahr 2009. Damals sollen die finanzierenden Banken von den Anlegern gefordert haben, weiteres Kapital "nachzuschießen". Doch auch die Finanzspritze kann den Frachter nun offensichtlich nicht vor dem drohenden Untergang ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Verhandlungen über ein umfassendes Restrukturierungskonzept für die finanziell angeschlagene IVG Immobilien AG mit den Gläubigern sind nun offenbar doch noch gescheitert. Daher teilte das Unternehmen am 20. August mit, dass es beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens stellen werde. Das Schutzschirmverfahren bewahrt den Konzern für drei Monate vor dem Zugriff der Gläubiger. Gelingt die Sanierung in diesem Zeitraum nicht, droht aber immer noch die Insolvenz. ... weiter lesen
(KG Berlin, Urteil vom 11.05.2015, Az. 2 U 5/15 OLG München, Urteil vom 08.04.2015, Az. 15 U 2919/14) Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wurde vom Kammergericht Berlin und auch vom Oberlandesgericht München aufgrund des fehlerhaften bzw. irreführenden Prospekts des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Entscheidung der Gerichte hat die Treuhänderin die Anleger nicht auf die Widersprüche im Prospekt hingewiesen, vor allem die fehlende Eignung der Anlage zur Altersvorsorge. Die Fidelitas Vermögensverwaltung wird entweder als Gründungsgesellschafterin in Haftung genommen oder aufgrund des Beitritts über den Treuhandvertrag. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten Entwicklung übernimmt, sondern nur dann haftet, wenn die im Prospekt enthaltene Prognose bereits aus damaliger Sicht nicht vertretbar war. Damit seien die Interessen der Anleger ausreichend gewährt. Die am 23.04.12 gefällte Entscheidung der Richter in Karlsruhe bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen: Sie ... weiter lesen