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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zahlreiche Fonds, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten sind, forderten in der Vergangenheit ihre Anleger häufig dazu auf, Kapital nachzuschießen, in dem sie bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückzahlen sollten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs legt nun aber dar, dass derartige Rückzahlungsforderungen nicht immer gerechtfertigt sein müssen. Der BGH hatte einen Fall (Urteil vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11)) zu entscheiden, in dem die Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
Rund 240 Millionen Euro betrug das Investitionsvolumen des geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln. Nun ist die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig. Am Amtsgericht München wurde am 25. September 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken brachte den 2005 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Als zu Beginn des Jahres der Wechselkurs von Schweizer Franken und Euro entkoppelt und der Franken deutlich an Wert gewonnen hat, sind dadurch die Schulden des Fonds sprunghaft angestiegen. Schon zuvor waren die im Kreditvertrag vereinbarten Beleihungsgrenzen verletzt worden. Als auch noch ... weiter lesen
Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Anwaltsnotare (Beschwerdeführer; Bf) stattgegeben. Jeder von ihnen wollte in den Aufsichtsrat einer Bank eintreten, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck unter anderem auch auf Grundstücksgeschäfte gerichtet war. Die zur Ausübung dieser Nebentätigkeit erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde versagt, weil durch eine solche Nebentätigkeit das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gefährdet werde. Das Oberlandesgericht hob auf Antrag der Bf die Entscheidungen auf, der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen bestätigte die Entscheidung der Aufsichtsbehörde. Der BGH war der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft ... weiter lesen
Medienberichten zufolge befindet sich der Fonds Euroselect 14 – „The Gherkin“ – in erheblicher Schieflage. Tausenden Anlegern drohen empfindliche Verluste des von ihnen eingesetzten Kapitals. Mit einer Beteiligung an dem neuen Wahrzeichen Londons, der besonderen Architektur sowie der Tatsache, dass es sich hierbei um eine von dem Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene Immobilie handelt, wurden Anleger geködert. Tatsächlich entwickelt sich das Investment nicht wie erwartet. Prognostizierte Ausschüttungen bleiben aus. Darüber hinaus drohen sich die Risiken einer solche unternehmerischen Beteiligung zu realisieren. Das eingesetzte Kapital droht zumindest teilweise verloren zu gehen. ... weiter lesen
(KG Berlin, Urteil vom 11.05.2015, Az. 2 U 5/15 OLG München, Urteil vom 08.04.2015, Az. 15 U 2919/14) Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wurde vom Kammergericht Berlin und auch vom Oberlandesgericht München aufgrund des fehlerhaften bzw. irreführenden Prospekts des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Entscheidung der Gerichte hat die Treuhänderin die Anleger nicht auf die Widersprüche im Prospekt hingewiesen, vor allem die fehlende Eignung der Anlage zur Altersvorsorge. Die Fidelitas Vermögensverwaltung wird entweder als Gründungsgesellschafterin in Haftung genommen oder aufgrund des Beitritts über den Treuhandvertrag. Der ... weiter lesen
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenz-überschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II) Der II. Zivilsenat hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden. Die Hauptversammlung der beklagten Bank hatte ihren Vorstand rechtswirksam ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital gegen Bar- und gegen Sacheinlagen bis zu bestimmten Höchstnennbeträgen zu erhöhen und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von diesen Ermächtigungen machte der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern. Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zahlreichen Dr. Peters Schiffsfonds soll die Krise der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten. Die Sanierungskonzepte garantieren den Anlegern möglicherweise keine endgültige Sicherheit. Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten. Der erst kürzlich in ... weiter lesen
Der Hansa Treuhand HT Twinfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach. Letzteres ist pleite. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 1. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft HS BACH mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 41/16). Hansa Treuhand bot den HT Twinfonds im Jahr 2008 zur Beteiligung an. Anleger konnten eine Mindestsumme von 20.000 Euro investierten, die sich jeweils zur Hälfte auf die beiden Fondsschiffe verteilte. Allerdings stand die Investition unter keinem guten Stern. Die nach wie vor anhaltende Krise der Containerschifffahrt machte sich bald bemerkbar, so dass auch dieser Schiffsfonds aufgrund der geringeren Nachfrage und ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren anzumelden. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ... weiter lesen