Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Hünfeld - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Rechtsanwälte für Bankrecht / Kapitalmarktrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Dippach
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Lauterbach
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Meiningen
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Bad Langensalza
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Baunatal
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Gotha
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Hildburghausen
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Kassel
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Schauenburg
- Anwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Suhl
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nicht selten werden sie dabei Opfer unseriöser Anbieter, welche ihren Kunden Wohnungen überteuert verkaufen, gleichzeitig jedoch vorspiegeln, diese Wohnungen seien ihr Geld wert und könnten zu guten Konditionen vermietet werden. Regelmäßig werden Anlagevermittler bzw. Anlageberater mit der Vermittlung dieser Wohnungen und der Beratung von Interessenten durch den Verkäufer beauftragt, der sich bewusst im Hintergrund hält und dem von ihm betrauten Vermittler die Verhandlungen mit dem Interessenten überlässt. Hierfür streicht der Vermittler im Falle des erfolgreichen Geschäftsabschlusses satte Provisionen ein. Diese werden regelmäßig durch den Verkäufer auf den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select haben. Das soll das Landgericht München I entschieden haben. Oft sollen die Beteiligungen an dem Debi Select den Anlegern als absolut sichere Anlageform vermittelt worden sein. Den Anlegern soll teilweise sogar versichert worden sein, dass bei der Anlage in die Beteiligung wohl keine ... weiter lesen
Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie ... weiter lesen
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen. Der BGH hat diese Praxis in der Vergangenheit durch verschiedene Urteile in Bezug auf den Verkauf bestehender Eigentumswohnungen eingeschränkt (KSR hat hierüber berichtet). Bereits in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 – V ZR 85/09 – hat der BGH ... weiter lesen
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sind seit längerer Zeit bekannt. Jetzt dürften sie ihren Tiefpunkt erreicht haben. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Eschwege eröffnete am 23. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 3 IN 73/15). Nach den nach eigenen Angaben umsatzschwachen und verlustreichen Geschäftsjahren standen bei der friedola Gebr. Holzapfel GmbH die Zeichen eigentlich schon wieder auf Besserung. Ein Sanierungskonzept wurde eingeleitet und zum Teil auch schon umgesetzt. Doch ausstehende Zahlungseingänge und Produktionsausfälle durch einen Maschinenschaden haben nun offenbar nur noch den Gang zum ... weiter lesen
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Frage der Haftung eines Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz Stellung genommen, der im Rahmen eines Kapitalanlagemodells vertragsgemäße Verwendung von Geldeinlagen der Anleger in Prüfberichten bestätigte, obwohl er die Mittelverwendung nicht hinreichend kontrolliert hatte. Die Kläger beteiligten sich in den Jahren 1994 und 1995 mit unterschiedlichen Geldbeträgen an einem Kapitalanlagemodell, bei dem den Anlegern Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts angeboten wurden. Gegenstand der Gesellschaften sollte die Kapitalanlage im US-Financial-Futures-Handel sein. Das Anlagemodell wurde von einer GmbH betrieben, die in Prospekten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Krise der offenen Immobilienfonds hat nun auch den SEB ImmoPortfolio Target Return Fund erreicht. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Ob die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme bei diesem offenen Immobilienfonds den erhofften Erfolg bringt, lässt ... weiter lesen
Rechte des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds Bei dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs standen eine Reihe von Verfahren zur Entscheidung an, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war jeweils die Errichtung und Vermietung von Gebäuden, vornehmlich in den neuen Bundesländern. Die Anfangsverluste sollten den Anlegern steuerlich zugewiesen werden, um Steuervorteile erzielen zu können. Für den Beitritt sollte kein Eigenkapital erforderlich sein. Vielmehr boten die von den Initiatoren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde. Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur ... weiter lesen
Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben. Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Urteile der Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) in Sachen CMI wurden damit eindeutig zum Vorteil der Anleger erlassen und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden, indem diesen einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen wurden und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt wurde. Laut den Richtern des BGH soll CMI seinen ... weiter lesen