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Eigentlich hätte bei den Anlegern der Gebr. Sanders-Anleihe am 22. Oktober die Zinszahlung eingehen sollen. Daraus wurde nichts. Denn der Bettenhersteller ist insolvent. Ende September beantragte er ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag statt. Inzwischen hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Nach Unternehmensangaben sei die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, da die Prolongation der Kreditlinie nicht gelungen sei. Die Sanierungsbemühungen würden dennoch fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden auch noch Insolvenzanträge für die Tochtergesellschaften Sanders Beteiligungen GmbH und Sanders ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Beide Schifffahrtsgesellschaften sollen von der Insolvenz bedroht sein, heißt es. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds gestartet haben. Die kürzlich ergangenen Meldungen deuten nun allerdings darauf hin, dass diese schlussendlich erfolglos blieben. Die Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" sollen von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt worden sein. Hierbei handelt es sich um ein Emissionshaus, welches sich wohl vornehmlich auf Schiffsfonds und Flottenfonds ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Bankkunden gestärkt. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Lastschriftabbuchungen, denen der Bankkunde widersprochen hatte und von seiner Bank die Rückzahlung der abgebuchten Beträge wünschte. Diese widersetzte sich dieser Forderung mit der Begründung, der Bankkunde habe diese Lastschriftabbuchungen durch sein Verhalten genehmigt. Der BGH hat in seine Entscheidung klargestellt, dass eine kontoführende Bank anders als bei einem Unternehmen bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft würden. Bei einem ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Fällen entschieden: Ein in einer Haustürsituation zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft veranlaßter Kunde kann einen Darlehensvertrag nicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, den ein von ihm urkundlich bevollmächtigter Treuhänder geschlossen hat, wenn dieser sich nicht in einer Haustürsituation befunden hat. Die Kläger waren in ihren Wohnungen von einem Vermittler dazu überredet worden, sich aus Gründen der Steuerersparnis an einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligten. Sie hatten deshalb den Treuhänder dieses Fonds mit der Erklärung des Beitritts zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Bemühungen von Ownership, die beiden Schiffe MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ wieder auf ein festes Fundament zu steuern, sollen gescheitert sein. Die Bank, welche die beiden Schiffe finanziert habe, soll dem vorgeschlagenen Sanierungsentwurf nicht zugestimmt haben. Für die Anleger, welcher in die Fonds jeweils 10 Mio. € Eigenkapital investiert haben, dürfte damit der Totalverlust ihrer Einlagen feststehen. Die Insolvenz eines Schifffonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der Hanse Capital Container Flottenfonds blicken unruhigen Zeiten entgegen. Die Entwicklungen des Hanse Capital Container Flottenfonds halten die betroffenen Anleger weiterhin in Atem. Neben der Insolvenz der HC Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll auch für die Einschiffungsgesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Zu den betroffenen Schiffen gehören wohl die HC Klara, HC Laura, HC Maria und HC Julia. Für die Anleger solcher Hanse Capital Container Flottenfonds könnte daher die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.07.2013 (Az.: 10 O 484/12) entschied das Landgericht Berlin, dass die Empfehlung der Bank, in den SEB Vermögensverwaltungsfonds "Total Return" zu investieren, im Jahr 2011 nicht mehr hätte ausgesprochen werden dürfen. In der Beratung gab die Anlegerin an, einen Anlagehorizont von 5 Jahren zu haben und erklärte, dass sie ihr investiertes Geld bei Bedarf auch vor diesem Zeitablauf zur Verfügung haben wollte. Ihre Risikoeinschätzung lautete "konservativ" bzw. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die HCI Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Bei den von ihr vertriebenen Schiffsbeteiligungen soll es sich vornehmlich um unternehmerische Beteiligungen handeln, welche generell ein hohes Ertragspotenzial aufweisen sollen. Die Schwierigkeiten vieler Schifffonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Einige der HCI Schiffsfonds und Flottenfonds sollen bereits von der Schifffahrtskrise betroffen sein. Einige von ihnen befinden sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit hat sich das Emissionshaus als Spezialist für Schiffsbeteiligungen einen guten Ruf in Deutschland erarbeitet. Das Gesamtportfolio der GEBAB umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrtsbranche. Dieses setzt sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammen. Die GEBAB investiert dabei insbesondere in große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Unternehmensgruppe ist auch die Treuhandverwaltung zu nennen. Treuhänderisch übernimmt ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der am 26.03.2004 durch die VIP Vermögensberatung München GmbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung am Film & Entertainment Medienfonds VIP 4 GmbH & Co KG, der den Anlegern eine ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses. Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen