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Meiningen/Berlin (DAV). Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (Az.: 4 S 177/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Fahrradfahrer hatte mit seinem Rad eine Linkskurve so geschnitten, dass er auf die andere Fahrbahnseite geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, obwohl dieses versuchte, auszuweichen. Der Pkw-Fahrer klagte auf Erstattung der entstandenen Sachschäden. In zweiter Instanz bekam er Recht. Das Gericht urteilte, dass der Radfahrer allein hafte, da er durch sein grob verkehrswidriges Verhalten den Unfall ... weiter lesen
Das OLG Köln ( Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09 ) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war. Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen ... weiter lesen
Zum Ferienbeginn zieht es viele Deutsche ins Ausland. Zu einem schönen Urlaubstag gehört bei Vielen auch ein Glas Wein oder ein Bier dazu. Damit Ihnen diese Getränke nicht zum Verhängnis werden, gibt es hier eine kleine Auflistung der Alkoholgrenzen in Europa. Frankreich ab 0,5 ‰ muss mit einer hohen Geldstrafe gerechnet werden ab 1,2 ‰ droht der Führerscheinentzug Italien ab 0,5 ‰ muss neben einer hohen Geldstrafe mit einem Führerscheinentzug für 3 – 6 Monate gerechnet werden Spanien ab 0,5 ‰ gibt es eine Geldstrafe, ab 1,2 ‰ wird diese an dem Einkommen gestaffelt und kann bis in den 5-stelligen Bereich gehen Malta ab 0,8 ‰ ... weiter lesen
- Schadensersatzansprüche können in Deutschland durchgesetzt werden - Berlin (DAV). Lange war die Urlaubsreise geplant. Das Auto ist vollgepackt und die Freude groß. Nach einem Verkehrsunfall im Urlaubsland und dem folgenden Ärger mit der Versicherung ist die Erholung aber schnell verflogen. Bei Unfällen innerhalb der Europäischen Union müssen sich die Geschädigten wenigstens nicht mehr mit dem Schuldigen und dessen Versicherung im Ausland streiten und das zur Not auch noch in Spanisch. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit. Seit 2003 können Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche im Heimatland bei einem ?Schadensregulierungsbeauftragten? des ausländischen Haftpflichtversicherers ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Autofahrer sollten ein Garagentor per Fernbedienung erst dann öffnen, wenn sie es sehen können. Schließt sich das Tor in dem Moment, in dem er hindurchfährt, trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 24. August 2008 (AZ ? 231 C 2920/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Autobesitzerin stieg an ihrem Tiefgaragenstellplatz in ihren Wagen ein. Noch auf dem Parkplatz bediente sie die Fernbedienung, um das Tor der Ein- und Ausfahrt zu öffnen. Einsehen konnte sie es dabei nicht. Unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Als die Frau das Signal ?öffnen? sendete, verwandelte sich dies in ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto häufig neben der Immobilie das teuerste Gut der Bürger. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Die Bahn ist nicht für Unfallschäden verantwortlich, die ein Reisender beim Besteigen eines ICE durch eine sich einwandfrei schließende Automatik-Tür erleidet. Fahrgäste dürfen nicht erwarten, vor allen nur irgendwie denkbaren Gefahren geschützt zu werden. Da automatische Türen ausdrücklich per Gesetz zugelassen sind, müssen die Bahnbetreiber lediglich dafür sorgen, dass ein Einklemmen bzw. Einquetschen von Benutzern durch sich schließende Türen ausgeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. September 2006 (AZ: I-19 U 10/06). Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, war im zugrunde liegenden Fall eine ältere Dame beim Erklimmen der Zugstufen aus dem Gleichgewicht geraten und gestürzt, ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer sich als Autofahrer umdreht, um auf die Rücksitze zu sehen, handelt riskant. Verursacht er durch seine Unaufmerksamkeit einen Unfall, kann sein Verhalten ? abhängig vom Anlass ? als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigen. Im ersten der Fälle, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht wurden, war es im Auto auf nächtlicher Fahrt zu einer Beziehungskrise gekommen: Der Fahrer hatte sich handfest seiner Beifahrerin genähert, was seiner im Fond sitzenden Freundin gar nicht recht war. Die wütende Frau versetzte ihm daraufhin von hinten einen Schlag. Als sich der ungetreue Freund umdrehte, verlor er die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch auf einem Betriebsgelände muss man vorsichtig ausparken, da man sonst auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 20. Juli 2006 (Az: 4 Sa 396/06) entschieden, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Dabei ist es unerheblich, ob auf dem Betriebsparkplatz die Straßenverkehrsordnung entsprechend oder einfach nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Der Kläger wollte auf dem Betriebsparkplatz rückwärts ausparken. Dabei stieß er mit dem Auto eines Kollegen zusammen, der auf dem Gelände fuhr. Der beklagte Kollege konnte nicht ausweichen, da die Fahrbahn sehr eng und durch eine Mauer begrenzt war. Der Kläger hatte behauptet, der ... weiter lesen
Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen. Ziel des neuen Fahreignungsregisters soll laut dem Bundesverkehrsministerium eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung der Punkteeintragung sein. Die Erfahrung mit dem bisherigen Verkehrszentralregister habe laut Ramsauer gezeigt, dass das System nicht akzeptiert wird, wenn gerade unbelehrbare Wiederholungstäter Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen, um ihre Punkte abzubauen, ohne aber ihr Verhalten wirklich zu ändern. Zudem bestehe beim noch geltenden Verkehrszentralregister das Problem, dass durch komplizierte Tilgungsfristen ... weiter lesen