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Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
Begeht ein Kraftfahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit- beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung- kann unter den Voraussetzungen des § 25 StVO und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Allerdings kann in Einzelfällen die Behörde bzw. das Gericht vom Fahrverbot absehen. Im vorliegenden Fall überschritt der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit auf einer Bundesautobahn um 41 km/h, woraufhin gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 185,00 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde, wobei hier schon bußgelderhöhend berücksichtigt wurde, dass der Betroffene mehrmals verkehrsrechtlich in ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben. Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Brennt ein Kraftfahrzeug völlig aus, so muss eine Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen. Für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs muss die Versicherung dagegen nicht aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 5. Januar 2015 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 12 U 101/15). Im entschiedenen Fall war im Mai 2014 ein Laster einer Transportfirma in Österreich völlig ausgebrannt. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen und berechnete der Transportfirma hierfür 5.253 Euro. Der Vollkasko-Versicherer regulierte den Fahrzeugschaden, weigerte sich aber, auch die Abschleppkosten zu übernehmen. ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Ein Geschädigter ist nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er seinen Unfallwagen verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwertbetrag zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen. so entschied das Landgericht Köln in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Grundlage war ein Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers. Diese argumentierte, sie hätte für das total beschädigte Auto einen höheren Verwertungspreis erzielt und deshalb weniger an den Geschädigten ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Muss nach einem Unfall ein Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt werden, trägt die Kaskoversicherung auch die Abschleppkosten. Darauf besteht allerdings kein Anspruch, wenn es sich um ein völlig zerstörtes und wertloses Fahrzeug handelt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Dezember 2015 (AZ: 12 U 101/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Einer der Lkw einer Transportfirma brannte in Österreich vollständig aus. Der Restwert des Fahrzeugs betrug 52 Euro. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen. Der Transportfirma wurden hierfür rund ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Messstellen auf der BAB 10 (westlicher Teil) zwischen km 167,5 Kreuz Oranienburgund km 98,9 Autobahndreieck Potsdam. Folgende Messstellen auf der BAB 10 zwischen Kilometer 98,9 (AD Potsdam) und dem Kilometer 167,5 (Kreuz Oranienburg) wurden von unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in der Vergangenheit vielfach überprüft und erfolgreich bearbeitet. Unsere Rechtsanwälte kennen die Messstellen, die Messgeräte und schließlich auch die Gerichte bestens, so dass Betroffene auf fundiertes Wissen und vor allem umfassende Erfahrung zurückgreifen können. Überwiegend wird an den Messstellen auf der BAB 10 in diesem Abschnitt mit dem Messgerät PoliScan Speed ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
HILDESHEIM (DAV). Autofahrer, die nach einer Panne oder einem Unfall helfen, müssen an ihrem eigenen Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten. Diesen Hinweis gibt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Hildesheim. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann auf der rechten Fahrspur angehalten, um einem liegengebliebenen Fahrzeug Pannenhilfe zu leisten. Mehrere nachfolgende Wagen erkannten das Hindernis rechtzeitig und wichen aus. Nicht so der Kläger: Er prallte auf das stehende Auto und machte geltend, dieses sei weder durch die Warnblinkanlage noch durch ein Warndreieck gesichert gewesen. In dem Urteil wurde die Pflicht zum Einschalten der ... weiter lesen
ERFURT (DAV). Wer bei seiner Kaskoversicherung einen Schadensfall geltend macht, sollte im Meldeformular alle Vorschäden angeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben der Sicherungsschutz entfällt. So entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil, auf das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) hingewiesen haben. In dem Fall war der Klägerin ihr Auto nach einem Einkaufsbummel gestohlen worden. Sie erstattete daraufhin Diebstahlanzeige bei der Polizei und meldete den Versicherungsfall der beklagten Versicherung. Kurz zuvor hatte die Frau sich von ihrem Ehemann getrennt. Der Ordner der Unterlagen über das Auto war beim Ex-Gatten ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen