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Berlin (DAV). Ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen noch überfordern, haftet für Unfallschäden mit, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 5. April 2005 (Az.: 9 U 41/03). Ein Fahrschüler muss sich allerdings auch eigenes Verschulden anrechnen lassen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Die 26-jährige Motorradfahrschülerin kam bei der Übung von Notbremsungen bei 50 km/h zu Fall. Die Übung war bereits aus geringeren Geschwindigkeiten mehrmals erfolgreich wiederholt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Klägerin allerdings erst 6 Übungsstunden gehabt. Bei dem Sturz brach die Klägerin sich das linke Knie. Sie verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Nachdem das Landgericht die Klage ... weiter lesen
130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich. Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs - Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung). Das OLG Düsseldorf (I-1 U 144/10; 10.05.2011) hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem die sechs-Monatsfrist unterbrochen wurde. Der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Geschädigte hatte an seinem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen
Nach einem Unfall haben Geschädigte - sofern ein Reparaturschaden vorliegt - die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv (Gutachterbasis) abgerechnet werden soll. Bei der fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigten der Netto-Reparaturbetrag ausbezahlt. Sobald der Geschädigte allerdings nach einem Verkehrsunfall sein Schadensgutachten bei der Haftpflichtversicherung einreicht und mitteilt, er würde auf Gutachterbasis abrechnen, wird von Seiten der Haftpflichtversicherung oft versucht, den Schaden durch Vorlage eigener Gutachten zu mindern. Hierzu bedienen sich Haftpflichtversicherung diverser Unternehmen (ua. HP Claim, Dekra, car expert...) Das Amtsgericht Berlin Mitte ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
I. Unfall beim überholen: ?Unklare Verkehrslage? unklar Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001). II. Mietwagenkosten bei erheblichem Fahrbedarf Kann ein Geschädigter nach unfallbedingtem Ausfall seines PKW?s seinen Fahrbedarf ohne Schwierigkeiten mit ... weiter lesen
Auch außerhalb der Probezeit ist es schon besonders ärgerlich geblitzt zu werden. In der Probezeit bekommen Betroffene aber weit schärferen Folgen zu spüren. Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, muss zunächst zwei Jahre Probezeit bewältigen, ohne sonderlich aufzufallen (Bei einer Neu- bzw. Wiedererteilung nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das nicht). Wer einen Führerschein auf Probe hat, wird bei einem so genannten A-Verstoß oder aber bei zwei B-Verstößen zusätzlich bestraft. Was sind A-Verstöße? (Auszug) Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Land haftet nicht für einen Unfall, der sich auf sogenanntem Flüsterasphalt ereignet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az: 10 U 150/04). Der Mann der Klägerin kam mit ihrem Wagen im Sommer 2001 auf der Ausfahrt einer Autobahn ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke, Baken und ein Verkehrsschild. Die Klägerin behauptete, ihr Mann habe wegen eines sehr langsamen, vor ihm von der Fahrspur auf die Verzögerungsspur wechselnden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten müssen. Der Unfall habe sich wegen des dort vorhandenen ?Flüsterasphalts? ereignet. Dieser sei wegen Nässe glatt gewesen und ... weiter lesen
Ist das Messfoto unscharf, handelt es sich um ein Firmen- oder Mietfahrzeug oder kommt der Halter definitiv als Fahrer nicht in Betracht, so verschickt die Bußgeldbehörde zunächst einen Zeugefragebogen im Rahmen der Fahrerermittlung. Wird man als Halter im Rahmen der Fahrermittlung angeschrieben, so hat man grundsätzlich wahrheitsgemäß zu antworten, da man als Zeuge und gerade noch nicht als Betroffener befragt wird. Allerdings braucht man auf die Fahrerermittlung nicht zu antworten, wenn man sich auf das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Man muss folglich weder sich selbst noch einen nahen Angehörigen belasten. Hier könnte man meinen, dass Schweigen wohl die einfachste und ... weiter lesen