
Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich parteiisch, kompetent und engagiert.
Ich bin sowohl in Berlin als auch deutschlandweit tätig.
Ich verteidige in Kapitalstrafverfahren und anderen Großverfahren, wie z.B. bei Vorwürfen der Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen o.ä.. S
Sehr gerne verteidige ich Jugendliche und Heranwachsende in Jugenstrafverfahren, aber auch gerne im allgemeinen Strafrecht, wie z.B. bei Diebstahl, Raub, Betrug oder Körperverletzungen. Häufig verteidige ich in sog. politischen Verfahren, so insbesondere in Verfahren wegen sog. Demonstrationsdelikten wie dem schweren Landfriedensbruch u.a..
Ich verteidige Sie vom Ermittlungsverfahren an, bei Hausdurchsuchungen, ersten Vorladungen, in der Untersuchungshaft und weiteren Tätigkeiten der Ermittlungsbehören. Selbstverständlich vertrete ich Sie dann vor Gericht bis hin zum Revisionsverfahren.
Im Rahmen der Berliner Strafverteidigervereinigung berate ich in der Untersuchungshaftanstalt und den Berliner Haftanstalten.
Ich bilde außerdem im Rahmen der Referendarsausbildung im Strafrecht aus.
In Sexualstrafverfahren und bei rassistisch motivierten Angriffen vertrete ich ausschließlich die Opferseite.
Bundesweit vertrete ich die Nebenklage in Verfahren wegen sexueller Gewalt und rassistisch oder rechtsextrem motivierter Gewalt.
Häufig bin ich in Verfahren wegen Stalking oder häuslicher Gewalt tätig.
Neben der eigentlichen strafrechtlichen Tätigkeit ist es erforderlich auch interdisziplinär mit Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, Schmerzensdgeldansprüche geltend zu machen oder auch besondere Schutzanforderungen zu installieren.
Ich vertrete Sie auch in Gewaltschutzverfahren.
Ich bin Mitglied im Vorstand des Vereins Nebenklage e.V. und des interdisziplinären Berliner Arbeitskreise gegen sexuelle Gewalt und berate bei LARA.
Ich bin außerdem seit vielen Jahren auch auf das Familienrecht spezialisiert.
Ich vertrete Sie im Scheidungsverfahren, in Unterhaltssachen, bei Zugewinnauseinandersetzungen, Fragen des Versorgungsausgleichs und in Sorgerechts- und Umgangsverfahren.
Neben gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es im Familienrecht häufig wichtig, möglichst frühzeitig außergerichtlich gültige Vereinbarungen und für alle Beteiligte sinnvolle und tragbare Lösungen zu finden.
Gerade im Interesse des Kindeswohls sind tragfähige Regelungen unabdingbar.
Ich arbeite eng zusammen mit Mediatoren/innen und Fachberatungsstellen, wie Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeiständen und Psychologen/innen.
Sind außergerichtlich keine Einigungen zu erzielen, so vertrete ich Sie selbstverständlich gerne vor den Familiengerichten und den Oberlandgesgerichten.
Strafverteidigung, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Revisionen im Strafrecht, Nebenklage, Opferhilfe, Vertretung von Opfern im Strafverfahren, Adhäsionsverfahren
Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht, Sorgerecht
Gewaltschutzverfahren
Bürgerrechte u. Polizei/CILIP 92 (1/2009): Clemm, v. Klinggräff "Früchte der Folter" Zm Verfahren nach § 129b StGB in Stuttgart Stammheim
RAV Infobrief 104/2010: Clemm, v. Klinggräff "..vermag die Kammer letzte Zweifel nicht zu überwinden." Zum Freispruch des Verfahrens wegen versuchten Mordes an Polizeibeamten
Cicero online 12/2010: Clemm: Von wegen Pest unserer Zeit. Eine Replik.
Berliner Strafverteidigervereinigung, RAV (Republikanischer Anwaltsverein), Nebenklage e.V.