
Als Rechtsanwalt unterstütze ich meine Mandanten bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Ziele. Bei meiner Tätigkeit beschränke ich mich nicht auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen und die Durchsetzung von Rechtspositionen, sondern behalte stets die besonderen wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten im Blick.
Hierzu arbeite ich eng und vertrauensvoll mit meinen Mandanten zusammen. In meiner Kanzlei setze ich deshalb bewusst auf die persönliche Beratung, um in jedem Einzelfall die beste Lösung für die individuellen Interessen meienr Mandanten erarbeiten zu können.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht hat Besonderheiten, für die es Spezialisten gibt, Fachanwälte für Areitsrecht. Als bereits seit 1993 zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst sowohl die Beratung und Vertretung in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses als auch die rechtliche Ausgestaltung von Verträgen und Vereinbarungen und die bundesweite Prozessführung bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber, die ich ständig in allen arbeisrechtlichen Fragestellungen berate und vertrete, als auch Geschäftsführer , Vorstände, leitende Angestellte, Arbeitnehmer u. Betriebs- und Personalräte.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV
- Sportrecht