
Die Kanzlei ist bereits frühzeitig nach ihrer Gründung im Jahr 2003 ausschließlich auf die Rechtsgebiete Versicherungsrecht und Verkehrsrecht ausgerichtet worden, um dem rechtssuchenden Publikum die Gewissheit zu geben, dass eine rundum kompetente Beratung und Tätigkeit jederzeit gewährleistet bleibt. Es entspricht unserer Philosophie, dass nur durch die frühzeitige Spezialisierung eine intensive Befassung mit den Entwicklungen und Veränderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung in den jeweiligen Rechtsgebieten möglich ist.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht