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Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Freispruch für Jörg Kachelmann. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und beschlossen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den Durchsuchungen und Beschlagnahmen entstandenen Schäden zu entschädigen ist. Das Gericht sah anders als die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprach ihn nach dem Grundsatz in dubio pro reo (= im Zweifel für den Angeklagten) frei. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger Johann ... weiter lesen
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) Körperverletzung - Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ist der sogenannte einfache Fall der Körperverletzung. Eine sogenannte gefährliche Körperverletzung liegt dagegen nach § 224 StGB vor, wenn jemand die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben ... weiter lesen
Im Rahmen der Filmberichterstattung z.B. bei YouTube darf unter Umständen das Opfer der Straftat auch gegen seinen Willen unverpixelt gezeigt werden. Dies hat das Landgericht Essen entschieden. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war im Rahmen einer Observierung überfallen worden. Nachdem er Polizei und Feuerwehr informiert hatte, fand sich dort auch die Sensationspresse ein. Ein Filmteam fertigte gegen seinen Willen Videoaufnahmen an, auf denen er unverpixelt von der Seite und im Profil zu sehen ist. Im Anschluss daran wurden diese Bilder von seiner Person bei YouTube eingestellt. Ausschnitte davon wurden in Zeitungen im Fernsehen ausgestrahlt. Gegen die Veröffentlichung dieser Videoaufnahmen ging der ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldigvor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart. Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch existenzbedrohend sein ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Das Landgericht Limburg hat die Eheleute K. wegen gemeinschaftlichen Mordes an zwei 16jährigen Schülerinnen im Oktober 1994 für schuldig befunden. Die Ehefrau M.K. hat es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen den Ehemann L.K. hat es eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts bevorzugte der Angeklagte L.K. sexuelle Praktiken, die mit schmerzhaften Manipulationen für die betroffene Partnerin im Brustbereich verbunden waren. Durch normale Sexualität vermochte er keine Befriedigung zu erlangen. Mehrere Partnerinnen lehnten seine Praktiken ab, auch die Angeklagte M.K. Dennoch nahm sie diese Behandlung ... weiter lesen
Hamm (jur). Eine Zwangsmedikation von Untersuchungsgefangenen in Nordrhein-Westfalen ist bis auf Weiteres rechtswidrig. Die gesetzlichen Grundlagen sind hierfür viel zu unkonkret, rügte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 31. März 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 Ws 88/16). Parallel hatte das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken an der Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter geäußert. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die rheinland-pfälzischen (Beschluss vom 23. März 2011, Az.: 2 BvR 882/09; JurAgentur-Meldung vom 15. April 2011) und die baden-württembergischen (Beschluss vom 12. Oktober 2011, Az.: 2 BvR 633/11; ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat mit Beschluss vom 31.08.2018 zum Aktenzeichen 1 W 114/17 entschieden, dass die Ingewahrsamnahme eines Fußballfans durch die Polizei auf der Fahrt zu einem Auswärtsspiel rechtswidrig war. Im konkreten Fall ist ein Fußfallfan, der bisher keine Straftaten beging, auf dem Weg zu einem Fußballspiel von der Polizei kontrolliert und festgehalten worden. Die Polizei hatte Ergebnisse, dass der Fan der sogenannten „Ultra-Szene“ angehört. Die Polizei fand weder Waffen, Sprühdosen oder sonstiges Werkzeug bei dem Fan. Die Polizei nahm dennoch eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Ordnungsgesetzes an. Der Fan begehrte eine gerichtliche ... weiter lesen