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Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11). Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Die Grundrechte der Vereinigungs- bzw. Koalitionsfreiheit gelten auch im Bereich des Strafvollzuges. Sie unterliegen verfassungsimmanenten Schranken, die sich aus der Gewährleistung eines funktionierenden Strafvollzugs ergeben können. Unter Hinweis auf diese Rechtsgrundsätze hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 02.06.2015 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld zur erneuten Entscheidung über einen Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung von Anträgen auf Mitgliedschaft in einer Gefangenengewerkschaft verpflichtet. Der 47 Jahre alte, antragstellende Strafgefangene verbüßte in der Justizvollzugsanstalt Willich I eine Freiheitsstrafe. Er war Mitglied der ... weiter lesen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC, die sich mit Gleichstellungsrecht und Diskriminierungsrecht bearbeitet, hat am 22.06.2021 bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeige und Strafantrag für einen Mandanten gegen einen Politiker und ehemaligen Bundeswehr Offizier wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstattet. Der männliche Anzeigenerstatter ist homosexuell, gleichgeschlechtlich verheiratet und bekennt sich zur Regenbogen-Fahne als Zeichen seiner sexuellen Orientierung und nimmt regelmäßig an Veranstaltungen, wie dem Cologne Pride (Christopher Street Day) teil. Der Beschuldigte ist ein Politiker und Ehemaliger Bundeswehr Offizier. Der ... weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland muss einen deutschen Arzt nicht ausliefern, der während einer Auslandstätigkeit fahrlässig den Tod eines Patienten verursacht hat. Eine Strafverfolgung in Deutschland ist ebenfalls zulässig, urteilte am Donnerstag, 22. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 49278/09). Er wies damit die beiden Söhne eines durch einen Behandlungsfehler gestorbenen Briten ab. Eine private Vermittlungsagentur hatte den deutschen Arzt für den Notdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Großbritannien, dem „National Health Service“, angeworben. Bereits am Tag nach seiner Ankunft nahm er seine Arbeit ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Der 54jährige Angeklagte ist als Rechtsanwalt im nordbadischen Raum tätig. Im Dezember 1998 führte er die Beratung eines Ehepaares durch, das sich einvernehmlich voneinander scheiden lassen wollte. Im Rahmen der Besprechung berechnete er die sich gegen den Ehemann sich ergebenden Unterhaltsansprüche der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Nachdem der Ehemann daraufhin um „Zurückstellung der Scheidungssache“ gebeten hatte, forderte ihn der Rechtsanwalt im Auftrag der Ehefrau zur Zahlung des berechneten Unterhalts auf. Außerdem vertrat er diese während des späteren Scheidungsverfahrens vor Gericht. Wie die Vorinstanz hat das Landgericht hierin ein Vergehen des Parteiverrats erblickt und den Rechtsanwalt im Juli 2001 zu einer ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet. Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Eine Verurteilung wegen Totschlags kann die Ausweisung eines türkischen Täters in die Türkei begründen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mann bereits seit über 30 Jahren mit seiner Familie in Deutschland lebt, urteilte am Donnerstag, 3. Mai 2018, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 8 K 11343/17). Konkret ging es um einen 62-jährigen Türken, der 2015 wegen Totschlags zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er hatte einen in Deutschland lebenden Landsmann erstochen. 1977 war der Kläger bereits in der Türkei zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er in eine Auseinandersetzung verwickelt war, bei der ein Mann ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldigvor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart. Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch existenzbedrohend sein ... weiter lesen
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17) Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde. Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten praktischen Rechtsprobleme nach einer Gesetzesänderung auftreten. Einschlägige Fälle müssen zunächst überhaupt vor den Gerichten verhandelt werden. Zudem müssen aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots des Art. 103 Absatz II GG die Sachverhalte bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen worden sein, es sei denn diese ist für den Betroffenen von ... weiter lesen