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Ein ehemaliger Beamter, der im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Vergabe von Aufträgen an Baufirmen Sach- und Geldleistungen im Wert von ca. 60 000 DM angenommen und als Gegenleistung die betreffenden Baufirmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt hat und der deswegen zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, muß die empfangenen "Schmiergelder" dem Dienstherrn herausgeben. Der Anspruch des Dienstherrn ergibt sich aus der Vorschrift des Beamtenrechts, dass der Beamte keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt annehmen darf. Hieraus folgt, dass er empfangene Zuwendungen nicht behalten darf. Er kann sich nicht darauf berufen, dass Schadensersatzansprüche des Dienstherrn gegen seine Beamten in drei Jahren ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 13. KAMMER - Beschluss vom 29. Januar 2003 - Az. 13 B 5168/02 Sozialhilfe bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft LEITSÄTZE: Zweifel an der Bedürftigkeit gehen zu Lasten des Hilfesuchenden. Das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft muss der Träger der Sozialhilfe nachweisen. Entscheidende Hinweistatsachen sind u. a. die Dauer des Zusammenlebens (hier: über 10 Jahre), die nach außen erkennbare Intensität des Zusammenlebens (hier: Bezeichnung als "Ehemann" gegenüber Dritten) und das Füreinandereinstehen in Notsituationen Die "Suchfrist" von sechs Monaten zur Senkung unangemessen hoher Unterkunftskosten kann verkürzt werden, ... weiter lesen
Saarlouis (jur). Um in den Krankenhaus-Bedarfsplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen zu werden, müssen Kliniken bedarfsgerecht und wirtschaftlich sein. Anspruch auf Neuaufnahme in den Krankenhausplan besteht auch dann aber nur, wenn die Zahl der benötigten Betten noch nicht gedeckt ist, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 12. Dezember 2014 entschied (Az.: 1 A 287/14). Die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes führt dazu, dass die Klinik in jedem Fall mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Die Kassen sind zu entsprechenden Pflegesatzverhandlungen verpflichtet. Zudem bekommen die Plankrankenhäuser ... weiter lesen
Koblenz (jur). Der Ukrainekrieg ist kein ausreichender Grund für die Änderung eines russisch klingenden Namens. Mit einem am Dienstag, 25. April 2023, veröffentlichten Urteil wies das Verwaltungsgericht Koblenz eine entsprechende Klage ab ( Az.: 3 K 983/22.KO ). Geklagt hatte ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz. Seit Beginn des Ukrainekrieges müssten sie und ihre Tochter verschiedene Benachteiligungen erleben, weil sie einen russisch klingenden Nachnamen haben. So würden sie in abfälligem Ton mit Kommentaren wie „Oh, Russe“ konfrontiert. In einem Restaurant hätten, nachdem der Kellner sie mit ihrem Namen begrüßte, andere Gäste den Wunsch nach Abstand geäußert. Der Mann, der als Beamter auf Lebenszeit bei der Bundeswehr ... weiter lesen
Berlin (jur). Das Bundeskanzleramt muss der Presse Auskunft über die Kommunikation von Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) mit anderen Medien zur „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ geben. Soweit der antragstellende Journalist keine Auskunft über die Namen seiner betroffenen Kollegen oder über deren konkrete individuelle Recherchetätigkeit begehrt, ist der Auskunftsanspruch begründet, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag, 31. März 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 27 L 379/22) . Hintergrund des Rechtsstreits ist die sogenannte Cum-Ex-Steuergeldaffäre, bei der Banken und Kapitalanleger den Fiskus bei illegalem „Dividendenstripping“, den „Cum-Ex“-Geschäften, um zig Milliarden Euro geprellt haben. Ein ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Das nordrhein-westfälische Justizministerium muss Gesellschaftern der Warburg Bank keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaft zu „Cum-Ex“-Ermittlungsverfahren der früheren Westdeutschen Landesbank AG geben. Denn das Informationsfreiheitsgesetz des Landes findet auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und damit auch auf das Justizministerium NRW als deren übergeordnete Behörde keine Anwendung, urteilte am Donnerstag, 24. August 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 29 K 329/21). Dies gelte insbesondere bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren. Hier habe das Justizministerium NRW die Berichte der Staatsanwaltschaft zu den illegalen Aktiendeals „im Hinblick auf die mögliche ... weiter lesen
Der Kläger leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Ihm wurde Beihilfe für eine ärztlich verordnete Perücke mit der Begründung abgelehnt, er habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese ausschließlich für Männer geltende Altersgrenze ist mit dem strengen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Danach darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein vollständiger oder sehr weitgehender Haarausfall tritt seiner Natur nach sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Haarausfall leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Beihilfe. BVerwG 2 C 1.01 – Urteil vom 31. Januar 2002weiter lesen
Oldenburg (jur). Die Pflicht eines Mannes, zur Aufklärung der Abstammung auch bereits erwachsener Kinder beizutragen, kann auch auf dessen Kinder übergehen. Wenn der potenzielle Vater bereits verstorben ist, müssen dessen Söhne sich zu einem Gentest bereit erklären, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Donnerstag, 9. November 2017, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 4 UF 106/17). Eine 42-jährige Oldenburgerin wollte ihre Abstammung aufklären. Aufgrund eines Gentests stand bereits fest, dass der Ehemann ihrer Mutter nicht ihr leiblicher Vater sein konnte. Der Ehemann berichtete aber von einem Seitensprung der Mutter. Dieser Mann sei vermutlich der leibliche Vater. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Auch selbstständig tätige Eltern können zu einem Kostenbeitrag für ihre in einer Pflegefamilie untergebrachten Kinder herangezogen werden. Die Vorschriften über die Berechnung der Kostenbeiträge in der Jugendhilfe sind konkret genug, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, 19. März 2013, in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 16.12). Sollte es bei Berechnungsfragen doch noch Unklarheiten geben, können grundsätzlich die sozialhilferechtlichen Regelungen zur Einkommensbestimmung herangezogen werden. Geklagt hatte der leibliche Vater einer heute 17-jährigen Tochter. Bereits kurz nach der Geburt kam die Tochter in eine Pflegefamilie. Das Jugendamt verlangte von dem ... weiter lesen
Schleswig (jur). Ein von einem linken Bündnis und Punkern auf Sylt initiiertes Protestcamp durfte wegen unzureichender Chemietoiletten und „rücksichtsloser“ Ruhestörungen aufgelöst werden. Die im Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit schützt länger andauernde Protestcamps nicht grenzenlos, entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am Dienstag, 6. September 2022 (Az.: 3 B 80/22). Die Schleswiger Richter sahen es damit als rechtmäßig an, dass die Versammlungsbehörde des Kreises Nordfriesland ein über den 31. August 2022 dauerndes Protestcamp von linksgerichteten Demonstranten und Punkern vor dem Rathaus von Westerland auf Sylt unterbunden hat. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern können nicht an zwei Orten gleichzeitig ihren Hauptwohnsitz haben. Auch wenn die Eltern abwechselnd zu genau gleichen Teilen ihr Sorgerecht ausüben, kann es für das Kind nur eine Hauptwohnung geben, urteilte am Mittwoch, 30. September 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 38.14). Nach den melderechtlichen Bestimmungen ist der Hauptwohnsitz jener, in dem man sich überwiegend aufhält. Zusätzlich können weitere Nebenwohnsitze gemeldet werden. Die Bestimmung des Hauptwohnsitzes hat dabei konkrete Auswirkungen. Für Kinder wird mit dem Hauptwohnsitz beispielsweise der Schulbezirk festgelegt. Für die ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 12. KAMMER - Beschluss vom 3. September 2003 - Az. 12 B 1761/03 Zulassung eines Anbieters zum Volksfest (vorläufiger Rechtsschutz) LEITSÄTZE: 1. Die Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Volksfest verstößt gegen § 20 Abs. 1 VwVfG, wenn er oder einer seiner Angehörigen sich um die Zulassung beworden haben. 2. Die Verwirklichung der Grundrechte erfordern eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung. Im Hinblick auf die Auswahlentscheidung zur Zulassung zu einem größeren Volksfest und deren grundrechtlichen Bedeutung für den Anbieter für seine Berufsausübung (Art. ... weiter lesen