Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Aresing - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Rückzahlungskauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtung, sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zum einen liegt dies daran, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht besonders motiviert ist, Rückzahlungen zu leisten. Zum anderen daran, dass diese Klauseln in sehr vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen unwirksam sind. So ist zum Beispiel eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei dem es sich regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer undifferenziert zur Rückzahlung verpflichtet. Häufig findet sich ... weiter lesen
• Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht. Ein Anspruch auf einen Dienstwagen kann aber auf Grund einer einzelvertraglichen Regelung bestehen. • Ist die private Nutzung des Dienstwagens vorgesehen, stellt die Überlassung des Dienstwagens eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung dar. Sie ist somit wie Arbeitsentgelt zu behandeln. • Wird der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen, so kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. • Sind dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen gestattet, ist ihm das Fahrzeug auch dann zu überlassen, wenn er aus ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon vermuten lässt, von vornherein nur auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Kann der Vertrag auch schon vor Ablauf dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden? Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist für beide Parteien grundsätzlich ausgeschlossen. Das sagt § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag das vorsieht. ... weiter lesen
Der Beschäftigungsanspruch ist Recht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber , ihn entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit zu beschäftigen. Der Anspruch ergibt sich für den Arbeitnehmer aus: • Art. 1, Abs. 2 GG • §§ 611, 622 BGB • § 71 Abs. 1 SGB IX • §§ 80 Abs. 1 Nr. 8, 92 a Abs. 1, 97 Abs. 2 BetrVG Einem Arbeitnehmer steht aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nicht nur ein Anspruch auf Arbeitslohn zu, sondern auch der Anspruch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Qualifikation des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte angekündigt bis zu 80 der 170 Filialen zu schließen, tatsächlich werden es nun wohl 62 Warenhäuser , die geschlossen werden, die betroffenen Standorte werden am 19.06.2020 bekannt gegeben. So vermutete man anfangs bundesweit den Jobverlust von 5.000 Arbeitnehmern , nun werden es ca. 6.000, die am 19.06.2020 gekündigt werden! Galeria Karstadt Kaufhof verständigt sich nun mit Arbeitnehmer -Vertretern auf einen Sanierungsplan. Es werden nach Angaben von Verdi aber wohl weniger Häuser geschlossen, als man schon befürchtete. Die tagelangen Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Vertretern der Arbeitnehmer ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelt derzeit über eine Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin , die in der Küche des DRK-Seniorenzentrum Grafental beschäftigt war. Nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt diese von ihrem Arbeitgeber die fristlose Kündigung . Der kündigende Arbeitgeber wirft seiner Arbeitnehmerin vor ein selbstgeschiertes Käsebrötchen gegessen zu haben und dafür nicht bezahlt zu haben. Mit der fristlosen Kündigung war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden und reichte vor dem Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage ein. Die Arbeitnehmerin wendet ein, dass sie das Brötchen – wie immer ... weiter lesen
Kein Arbeitsverhältnis und damit auch kein Kündigungsschutz bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Ausgangslage: Die Grenze zwischen ehrenamtliche Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist oft fließend. Hier entstehen Abgrenzungsprobleme. Das betrifft neben der Frage der Vergütungspflicht auch den Kündigungsschutz im Falle einer Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines ehrenamtlichen Mitarbeiters einer örtlichen Telefonseelsorge ... weiter lesen
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitnehmer ohne Anwalt verhandelte und (fast) die ganze Abfindung verspielte. Arbeitgeber können bereits in der Kündigung selbst eine Abfindung zusagen. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 1 a KSchG. Für den Arbeitnehmer, der nicht großartig verhandeln will, sondern sich mit einer kleinen Abfindung zufrieden gibt, kann dies eine durchaus ankzeptable Situation sein. Dabei muss er allerdings berücksichtigen, dass außer der Abfindung keine anderen Ansprüche geregelt sind. Weder zu Zeugnis, Vorzahlung der Vergütung etc. wird eine Aussage getroffen. Die Höhe der Abfindungszahlung ist ... weiter lesen
Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit? Der Kläger ist bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag bedarf eine Nebenbeschäftigung der Zustimmung der Beklagten. Die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers beträgt 40 Stunden. Seit Jahren arbeitet der Kläger ohne Zustimmung der Beklagten bei einem Gebäudereinigungsunternehmen. Wie er der Beklagten auf deren Aufforderung hin mitteilte, ist er dort an 19 oder 20 Tagen im Monat zwei Stunden oder an 12 Tagen im Monat drei Stunden beschäftigt. Die Beklagte nahm diese Erklärung zum Anlaß, den Kläger abzumahnen. Er habe seine Nebenbeschäftigung ohne ihre Zustimmung aufgenommen und damit seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Der ... weiter lesen