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Haftung des Auftraggebers wegen Minderentlohnung der Heimarbeiter durch den Zwischenmeister Das klagende Land nimmt die Beklagte als Prozeßstandschafter für 147 Heimarbeiter in Anspruch. Es macht geltend, die Beklagte hafte neben dem in Insolvenz geratenen Zwischenmeister als dessen Auftraggeberin für den Unterschiedsbetrag zwischen Mindestentgelt nach den bindenden Festsetzungen und dem tatsächlich vom Zwischenmeister gezahlten geringeren Entgelt. Die Beklagte hatte den Zwischenmeister mit der Kabelmontage für die Automobilindustrie beauftragt. Dieser gab zur Erfüllung dieses Auftrags von Januar 1995 bis August 1997 Heimarbeit aus. Die Beklagte zahlte an den Zwischenmeister ein Entgelt, das für die Zeit bis einschließlich ... weiter lesen
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat am entschieden, dass das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen darf, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Nr. 14/2019 v. 14.05.2019 ergibt sich: Der Antragsteller trägt auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort „omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. Nachdem er sich erfolglos um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei beworben hatte, verlangte er vom Land Berlin, eine der ausgeschrieben Stellen nicht zu besetzen. Das Verfahren wurde von den ... weiter lesen
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte ? Die Klägerinnen sind bei dem beklagten Klinikum langjährig als medizinisch-technische Assistentinnen beschäftigt. Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden. Zu etwa 70 % ihrer Arbeitszeit arbeiten die Klägerinnen mit infektiösem Material. Bis einschließlich 1998 haben sie von dem beklagten Klinikum jährlich vier Tage Zusatzurlaub erhalten. Seit 1999 lehnt das beklagte Klinikum die Gewährung des Zusatzurlaubs ab. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die auf Erteilung des Zusatzurlaubs gerichteten Klagen abgewiesen. Die Revisionen der Klägerinnen blieben ... weiter lesen
Die Tidal Operations Germany betreibt zehn Hotels der IHG-Marken Crowne Plaza, Holiday Inn, Holiday Inn Express in Deutschland. Betroffen sind Crowne Plaza Hamburg City Alster Holiday Inn München City Center Holiday Inn Express Berlin City Center Holiday Inn Express Dortmund, Holiday Inn Express Düsseldorf City Center North, Holiday Inn Express Frankfurt Airport, Holiday Inn Express Frankfurt Messe, Holiday Inn Express Köln Troisdorf, Holiday Inn Express Köln Mülheim Holiday Inn Express München Messe 248 Arbeitnehmer beschäftigt die insolvente Hotel-Kette in den 10 Hotels in Vollzeit und Teilzeit . Die ... weiter lesen
• Jeder Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auf den Urlaub kann wirksam nicht verzichtet werden. • Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage. • Ein Anspruch auf mehr Urlaub kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Hier gilt grundsätzlich der für den Arbeitnehmer günstigste Urlaubsanspruch. • Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Scheidet der Arbeitnehmer nach dem 1.7. eines Jahres ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.01.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 483/20 die Kündigung eines Mitarbeiters, der ein Liter Desinfektionsmittel entwendet hatte, auch ohne vorherige Abmahnung als rechtmäßig angesehen. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 14.01.2021 ergibt sich: Der Kläger war seit dem Jahr 2004 bei einem Paketzustellunternehmen, der Beklagten, als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge beschäftigt. Die Wäsche der Wagen erfolgte in Nachtschicht mit sechs bis sieben Kollegen, wobei der Kläger seinen Wagen in der Nähe des Arbeitsplatzes abstellen konnte. Bei der stichprobenartigen Ausfahrtkontrolle am ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, darf der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis kündigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage, bzw. eine empfindlich hohe Abfindung vor dem ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15.04.2021zum Aktenzeichen 8 Ca 7334/20 die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 1/2021 vom 21.04.2021 ergibt sich: Der Arbeitnehmer befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber , einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt in Hamburg den öffentlichen Nahverkehr mit Hochbahnen und Bussen. Im Januar 1996 schloß die Arbeitgeberin mit der ÖTV und der DAG Tarifverträge als "Pakt für Arbeit" ab. Darin waren - kurzgefaßt - Absenkungen des Vergütungsniveaus einerseits und andererseits Ausgleichszahlungen sowie der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen. Eine größere Zahl betroffener Arbeitnehmer führt gegen die Absenkung ihrer Vergütungen Klage mit - im wesentlichen - der Begründung, die Tarifverträge seien rechtsunwirksam, weil die sie belastende Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße. In dieser Situation erhob die Arbeitgeberin die vorliegende Klage gegen die ÖTV und die DAG mit den Anträgen festzustellen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Mehr mediale Präsenz von Unternehmen bedeutet heute in der Regel auch vielfältige Präsentation auf der eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken unter Verwendung von Unternehmensvideos als Werbeinstrument (corporate publishing). Auf verschiedene Weise sind Mitarbeiter des Unternehmens Bestandteil dieser Unternehmensvideos. Spätestens beim Ausscheiden eines Mitarbeiters stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang auch nach dem Ausscheiden diese Werbemittel weiterhin Verwendung finden können oder aber der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass diese nicht mehr gezeigt werden, jedenfalls nicht unter Abbildung seiner Person. Rechte des Arbeitnehmers Grundsätzlich kommt bei ... weiter lesen