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Rechtsanwalt in Groß-Umstadt - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, kann dies grundsätzlich den Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. In solchen Fällen erschleicht sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die ihm eigentlich nicht ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1988 im Hotelbetrieb der Beklagten als Spülerin beschäftigt. Sie unterzeichnete am 28. Januar 2002 im Büro des Geschäftsführers einen von der Beklagten vorbereiteten Aufhebungsvertrag, nach dem ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2002 enden sollte. Am 7. März 2002 widerrief sie ihre Erklärung. Sie habe sich bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in einer "Überrumpelungssituation" befunden. Mit ihrer Klage hat sie zuletzt noch geltend gemacht, ihr Widerruf sei nach § 312 BGB nF (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) wirksam. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht dem Verbraucher bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu ... weiter lesen
Alle Jahre wieder – Kürzungsmöglichkeiten beim Weihnachtsgeld Es geht in großen Schritten auf Weihnachten zu. Aktuell erhalten viele Arbeitnehmer zusammen mit dem Novembergehalt ein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Manche erleben aber beim Blick auf den Gehaltszettel eine böse Überraschung, weil die erwartete und vielleicht seit vielen Jahren gezahlte Summe fehlt. Aber darf ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach so kürzen? Hier müssen wir Juristen leider wie so oft die unbefriedigende Antwort geben: Es kommt darauf an. Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag klar und deutlich, dass ohne jede Einschränkung ein bestimmter Betrag oder ein anteiliges Monatsgehalt gezahlt wird, so hat ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden häufig Ausschlussfristen vereinbart. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird davon abhängig gemacht, dass dies innerhalb einer bestimmten Zeit geschieht. Arbeitgeber sichern sich dadurch gegen rückwirkende Ansprüche von Arbeitnehmern, z.B. auf Überstundenvergütung ab. Die Entscheidung: Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin Schmerzensgeldes wegen „Mobbings“ verlangt. Im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) entschied das Arbeitsgericht Hamburg, dass der dringende Verdacht der privaten Nutzung von unternehmenszugehörigen Gutschriften eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne. In dem zu entscheidenden Fall, hatte eine Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eingereicht. Diesen begründete sie damit, dass der Arbeitnehmer unter dem Verdacht gestanden habe, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 22. März 2016 – 5 Ca 2806/15 –, juris. Wer als Arbeitnehmer scheinbar ganz privat im Internet unterwegs ist, kann im Fall einer Straftat trotzdem eine Kündigung erhalten, wie ein aktueller Fall zeigt, den das Arbeitsgericht Herne entschieden hat. Was ist passiert? Der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall hatte in seinem Facebook-Account (mit seinem regulären Namen) seinen Arbeitgeber namentlich angegeben, der an oberster Stelle in seinem Profil zu sehen war. In der Folge kommentierte der Betroffenen dann einen Beitrag des Fernsehsenders n-tv auf Facebook, in ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass wenn in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt sei, die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gelte. In dem konkreten Fall war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag weise lediglich eine Formulierung auf, welche beinhalte, dass die Klägerin auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ... weiter lesen
Bereitschaftsdienst und Eingruppierung Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Rettungsassistenten der Beklagten arbeiten in 24-Stunden-Schichten. In solcher Schicht haben sie (Voll)-Dienst in der Leitstelle und zeitlich überwiegend Bereitschaftsdienst in der Rettungswache; aus diesem werden sie zu Rettungseinsätzen herangezogen. Für die Tätigkeit des Rettungsassistenten in einer Rettungsleitstelle ist tariflich eine um eine Vergütungsgruppe höhere Vergütung vorgesehen als für die "Normaltätigkeit" des Rettungsassistenten. Der als Rettungsassistent mit "Normaltätigkeit" vergütete Kläger fordert von der Beklagten die ... weiter lesen
Verden (jur). Fährt ein Betriebsratsmitglied auf Kosten und ohne Wissen der Arbeitgeberin statt zu einem Seminar über Schwerbehindertenvertretungen zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, kann er fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Verden in einem am Mittwoch, 27. September 2023, bekanntgegebenen Urteil im Fall eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim entschieden (Az.: 2 Ca 101/23 ). Der Kläger war freigestelltes Mitglied des bei dem Amazon-Betrieb gebildeten Betriebsrats. In seiner Funktion als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung meldete er sich mit Einverständnis der Arbeitgeberin an einem Seminar „Die ... weiter lesen
Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Bei deren Einschätzung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur beschränkt überprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit demnach erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Dies bedeutet, dass auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen bleibt. Hiervon ... weiter lesen