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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Definition: Als Auszubildende gelten Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages im Rahmen der Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Rechte und Pflichten: Auszubildende haben zunächst Weisungen, die sich Rahmen der Berufsausbildung bewegen, zu befolgen. Dies gilt jedoch nicht für die Ausführung ausbildungsfremder Tätigkeiten. Bei der Ausführung der aufgetragenen Tätigkeiten hat der Auszubildende diejenigen Sorgfalt walten zu lassen, die von ihm aufgrund seiner ... weiter lesen
Gegen Ende eines jeden Jahres zahlen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zu dem laufenden Gehalt ein Weihnachtsgeld bzw. eine Weihnachtsgratifikation. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht. Ein Arbeitnehmer kann deshalb nur dann die Zahlung von Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber verlangen, wenn er einen solchen Anspruch auf eine anderweitige Rechtsgrundlage stützen kann. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld kommt insbesondere in Betracht: eine Regelung im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine „betriebliche Übung" der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Regelung im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Im Internet (z.B. Newsslash, Finanznachrichten.de, Golem.de) wird aktuell darüber spekuliert, ob die Entlassungen von 28 Mitarbeitern der Goodgame Studios mit der angeblich geplanten Gründung eines Betriebsrates in Zusammenhang stehen. Das Unternehmen begründet die Kündigungen seiner Mitarbeiter wohl mit Leistungsdefiziten. Darf ein Unternehmen Mitarbeiter wegen der (geplanten) Gründung eines Betriebsrats entlassen? Darf ein Unternehmen Mitarbeiter wegen Leistungsdefiziten entlassen? Kündigungen im Zusammenhang mit der geplanten Gründung eines Betriebsrats unzulässig: Kündigungen von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form mithilfe einer Kündigungsschutzklage anzufechten ist, müssen Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Fristen auf der Hut sein. Das Gericht erklärte in einem anderen Fall in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“ Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Kündigungsschutz lohnt sich Kündigungsschutzklage: Für Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. Das ist der Fall, wenn sie seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber tätig sind und in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund, für dessen Vorliegen er im Prozess voll beweispflichtig ist. Beendigung durch Vergleich In der Praxis enden die allermeisten Kündigungsschutzprozesse mit ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung ... weiter lesen
Zur Frage der Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 - 1 AZR 25/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: Stehen Betriebsstilllegungen an, können Arbeitgeber und Betriebsrat Sozialpläne vereinbaren. In einem Sozialplan sollen die Folgen für die von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Wesentliches Mittel ist die Gewährung einer Sozialplanabfindung. Nachdem auch für Sozialplanabfindungen bei Betriebsschließungen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, findet sich in vielen ... weiter lesen
Erziehungsurlaub (Elternzeit) und Höhe der Sozialplanabfindung Die Klägerin war bei der Beklagten von November 1990 bis Ende Januar 2000 als Näherin beschäftigt. Aus Anlaß einer Personalreduzierung, die zur Kündigung der Klägerin und sieben weiterer Mitarbeiterinnen führte, vereinbarten die Beklagte und der Betriebsrat einen Sozialplan. Darin waren für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen vorgesehen, deren Höhe sich - bis auf einen geringen Sockelbetrag - ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung richtete. Dabei waren nur Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung zu berücksichtigen, zu denen Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich nicht zählten. Die Klägerin hatte Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Dessen Dauer ... weiter lesen
KURZINFO: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden. Auf Antrag des Betriebsrats und der IG Metall untersagte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts daher einem Stuttgarter Automobilunternehmen, die Überschreitung des in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen täglichen Gleitzeitrahmens durch die Arbeitnehmer weiterhin zu dulden. Erfolglos berief sich der Arbeitgeber darauf, er habe die außerhalb des Arbeitszeitrahmens geleisteten Arbeitsstunden weder angeordnet noch bezahlt. Der Arbeitgeber muss die zur Einhaltung der Betriebsvereinbarung erforderlichen Maßnahmen treffen und tätig werden, um Überschreitungen des Gleitzeitrahmens zu verhindern. Dagegen wurde ein ... weiter lesen
Urlaubsgeld bei verminderter Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubes im öffentlichen Dienst Der Kläger ist bei dem beklagten Land als Verwaltungsangestellter auf der Grundlage der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge beschäftigt. Die vereinbarte Arbeitszeit entspricht der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit. Von Mai bis Oktober 1998 befand sich der Kläger im Erziehungsurlaub - jetzt Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitete er weiterhin zehn Stunden pro Woche an seinem alten Arbeitsplatz. Das beklagte Land zahlte ihm für 1998 entsprechend dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit ein anteiliges tarifliches Urlaubsgeld. Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Aufstockung des Urlaubsgeldes ... weiter lesen