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Berlin (jur). Für eine „24-Stunden-Pflege zu Hause“ muss auch für 24 Stunden der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Montag, 5. September 2022, verkündeten Urteil klargestellt (Az.: 21 Sa 1900/19). Es sprach damit einer osteuropäischen früheren Betreuungskraft für sieben Arbeitsmonate einen Lohn in Höhe von 38.709 Euro zu. Die Berliner Richter hatten eine umfangreiche Beweisaufnahme über reguläre Arbeits- sowie Bereitschaftszeiten durchgeführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte zuvor am 24. Juni 2021 bereits der Klägerin dem Grunde nach recht gegeben, das bundesweit beachtete ... weiter lesen
Urlaubsgeld bei verminderter Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubes im öffentlichen Dienst Der Kläger ist bei dem beklagten Land als Verwaltungsangestellter auf der Grundlage der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge beschäftigt. Die vereinbarte Arbeitszeit entspricht der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit. Von Mai bis Oktober 1998 befand sich der Kläger im Erziehungsurlaub - jetzt Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitete er weiterhin zehn Stunden pro Woche an seinem alten Arbeitsplatz. Das beklagte Land zahlte ihm für 1998 entsprechend dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit ein anteiliges tarifliches Urlaubsgeld. Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Aufstockung des Urlaubsgeldes ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In der betrieblichen Praxis entsteht zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber immer wieder Streit darüber, wann und unter welchen Umständen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung rechtlicher Fragen beiziehen darf. Der Betriebsrat sieht sich oft außer Stande schwierige rechtliche Fragen allein zu beantworten. Der Arbeitgeber möchte unnötige Kosten vermeiden und manchmal sicher auch, dass der Betriebsrat durch einen Rechtsanwalt erst auf Ideen gebracht wird. So stellt sich dann oft die Frage, welche Voraussetzungen eine Beiziehung des Rechtsanwalts als Sachverständigen durch ... weiter lesen
Ausgangslage Regelungen zur Nutzung von EDV, Internet und E-Mailkonten fehlen häufig in den Arbeitsverträgen. Dabei sind sich die meisten Arbeitgeber nicht bewusst, welche fatalen Folgen eine fehlende Regelung haben kann. Darf der Arbeitnehmer fremde Medien, wie zum Beispiel USB-Sticks nutzen oder Software installieren? Ist die unbeschränkte Nutzung von Internet und E-Mail gestattet oder nicht? Diese Fragen werfen in der Praxis erhebliche Probleme auf. So hatte sich jetzt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit einem Fall zu befassen, in dem der Arbeitnehmer durch illegales Filesharing am Arbeitsplatzrechner Urheberrechtverletzungen beging, für die der Arbeitgeber haften sollte. Entscheidung: ... weiter lesen
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt, obwohl der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Denn es fehlt an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers. Sie bleiben dennoch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Betriebsrat wählbar. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Betriebsratswahl vom April 2003 entschieden. In dem Betrieb der antragstellenden Arbeitgeberin wurden auch Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt, deren Arbeitsverhältnisse die Arbeitgeberin vor der Wahl ordentlich gekündigt hatte. Mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht erklärte zum Beispiel in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, jedoch auch, dass diese Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. In anderen Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 21.09.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 599/19 entschieden, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zu erwarten ist, wenn der Arbeitnehmer im Prozess bewusst wahrheitswidrig vorträgt. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG hat das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn eine vom Arbeitgeber erklärte Kündigung nicht gemäß § 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist und Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Als ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber hat innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitsaufnahme durch den neuen Mitarbeiter diesen bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger anzumelden (§§ 28a ff. SGB IV). • Meldestellen sind die Träger der Krankenversicherung (die AOK, eine Betriebs- bzw. Innungskrankenkasse oder eine Ersatzkasse). • Von dem Träger der Krankenkasse erfolgt nach Prüfung und Auswertung die Weiterleitung an die Träger der Rentenversicherung. Von dort werden dann die Daten an die Bundesanstalt für Arbeit weitergeleitet. • Gemeldet werden müssen Beginn und Beendigung der Beschäftigung. • Änderungen in einem laufenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen“ werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt es eine weitverbreitete Ausnahme. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen. Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch ... weiter lesen
Erfurt (jur). Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte „Arbeit auf Abruf“ ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit garantiert nur einen vergüteten Arbeitszeitumfang von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden. Nur weil eine Arbeitnehmerin in der Vergangenheit in einem willkürlich festgelegten Zeitraum mehr gearbeitet und entsprechend verdient hat, kann sie das Fortbestehen dieses Arbeitszeitumfangs nicht weiter einfordern, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in Erfurt (Az.: 5 AZR 22/23). Geklagt hatte eine seit 2009 als „Abrufkraft Helferin Einlage“ in einem Unternehmen der Druckindustrie beschäftigte Frau. Ihr Arbeitsvertrag sah keinen genauen Umfang ihrer Arbeitszeit vor. Eine Betriebsvereinbarung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 7 Sa 766/12), dass einem Arbeitnehmer, der nach Elternzeit in sein Unternehmen zurückkehrt ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zusteht. Der Kläger war zuvor im 3-Schichtbetrieb in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt gewesen. Nach seiner zweijährigen Elternzeit wollte er nur noch in Teilzeit von 9 Uhr bis 14 Uhr arbeiten. Aufgrund seiner familiären Situation, zwei Kinder und berufstätige Frau, war ihm das Antreten einer Vollzeitstelle ... weiter lesen