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Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ich habe immer wieder mit Auftraggebern zu tun, bei denen Betriebsprüfungen anstehen und die sich Sorgen machen im Hinblick auf mögliche Scheinselbstständige. Dabei ist es oftmals so, dass die entsprechenden Mitarbeiter zunächst auch tatsächlich freie Mitarbeiter waren. Dann verändert sich aber die Handhabung in der Praxis immer mehr in Richtung einer Eingliederung in das Unternehmen. Die Mitarbeiter erhalten etwa Anweisungen von Vorgesetzten oder erteilen sogar selbst Weisungen an weitere Mitarbeiter. Ein weiterer Schritt ist das regelmäßige Erscheinen zur Arbeit und Abmelden zur Pause. Mitunter ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich soeben in einer Entscheidung erneut Fragen zu Anpassung von Betriebsrenten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners zu befassen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2014 zu seinem Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 51/12. Der Kläger war langjährig bei der D AG, einer Bank, beschäftigt. Er bezog von dieser seit dem 1. Januar 1998 eine Betriebsrente. Die Betriebsrente wurde von der D AG alle ... weiter lesen
• In Krisenzeiten sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter, freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. • Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen waren. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Ein öffentlichrechtlicher Zweckverband und eine privatrechtliche GmbH betreiben auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags in Heidelberg ein kommunales Rechenzentrum. In diesem sind neben Arbeitnehmern des Zweckverbands und der GmbH auch Angestellte und Beamte tätig, die mit ihrer Zustimmung von der Stadt Heidelberg im Wege der Verwaltungsleihe an den Zweckverband abgestellt sind. Diese haben an der in dem Rechenzentrum durchgeführten Betriebsratswahl teilgenommen. Der Zweckverband und die GmbH haben die Wahl angefochten. Das Arbeitsgericht hat die Wahl für unwirksam erklärt. Das Landesarbeitsgericht hat den Wahlanfechtungsantrag abgewiesen. Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Entscheidung des ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstände aus dem Eigentum des Arbeitgebers aneignen riskieren ihr Arbeitsverhältnis auch dann, wenn es sich um sehr geringwertige Dinge handelt. Grundsätzlich gilt, dass ... weiter lesen
Nach juristischer Definition ist eine Versetzung jede Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und/oder Umfang der Tätigkeit. Auch der schlichte Entzug bisher wahrgenommener Aufgaben stellt bereits eine Versetzung dar. Beispiele: Zuweisung eines anderen Arbeitsortes, z.B. Hannover statt Hamburg Zuweisung einer anderen Tätigkeit, z.B. Einsatz eines Verkäufers in der Auftragsbearbeitung Versetzungsanordnungen führen häufig zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil ein Arbeitnehmer in vielen Fällen aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der Änderung seines Tätigkeitsbereichs einverstanden ist. Wann ist eine Versetzung ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Selbstständige in anderen EU-Ländern bleiben dort auch dann aufenthaltsberechtigt, wenn ihnen nach mehr als einjähriger Tätigkeit die Aufträge ausgehen. Ihnen „bleibt die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten“, urteilte am 20. Dezember 2017 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines rumänischen Stuckateurs in Irland (Az.: C-442/16). Der Rumäne hatte von 2008 bis 2012 als selbstständiger Stuckateur in Irland gearbeitet. Regelmäßig hatte er seine Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Wegen der rückläufigen Konjunktur gingen ihm 2012 die Aufträge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Die unberechtigte Privatnutzung des Internets wird von Arbeitgebern zunehmend als hervorragender Kündigungsgrund erkannt. Insbesondere wenn diese während der Arbeitszeit erfolgt, steht immer noch ein Arbeitszeitbetrug im Raum. Der Nachweis ist über entsprechende Protokolle relativ einfach. Privatnutzung des Internets nur bei ausdrücklicher Gestattung: Nur wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung). Hier ... weiter lesen
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin verbieten, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen - BAG vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12 Die Frage, ob Frauen muslimischen Glaubens an ihrem Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen dürfen, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Soweit die Arbeitgeberin eine kirchliche Einrichtung ist gehen ihre Interessen vor. Der Fall mit dem Kopftuch Die Arbeitnehmerin war bereits seit 14 Jahren bei einem Krankenhaus als Krankenschwester angestellt. Im Arbeitsvertrag wurde auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der Fassung für die kirchlichen Einrichtungen in Westfalen verwiesen. Die Kleiderordnung sah vor, dass die Arbeitnehmer ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen