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Wenn Tarifvertragsparteien ein Verhandlungsergebnis verbindlich festhalten und dieses Ergebnis von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite ausdrücklich gebilligt wird, kann dies ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch ergibt, einen entsprechenden Tarifvertrag zu unterzeichnen. Ist die Einigung versehentlich nur teilweise, aber nicht vollständig in einem oder mehreren Tarifverträgen umgesetzt worden, haben beide Parteien einen Anspruch auf tarifvertragliche Ergänzung der Umsetzung. Der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen ergänzenden Tarifvertrages steht sein rückwirkendes Inkrafttreten auch dann nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich Tarifverträge, die mit dem angestrebten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Dieser hat teilweise großen Unmut in der Belegschaft erregt. Welche Maßnahmen sind konkret geplant? Werk 1: Schließung zum 31.12.2014 Der Sozialtarifvertrag sieht zum Jahresende die Schließung von Werk 1 vor. Die Fahrzeugproduktion erfolgt bis zum Ende der Produktion im Dreischichtbetrieb. Ab dem 1.1.2015 bzw. ab der tatsächlichen Stilllegung sollen die dann noch erforderlichen Arbeiten durch ein Abschlussteam, welches aus mindestens 150 Mitarbeitern ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Die unberechtigte Privatnutzung des Internets wird von Arbeitgebern zunehmend als hervorragender Kündigungsgrund erkannt. Insbesondere wenn diese während der Arbeitszeit erfolgt, steht immer noch ein Arbeitszeitbetrug im Raum. Der Nachweis ist über entsprechende Protokolle relativ einfach. Privatnutzung des Internets nur bei ausdrücklicher Gestattung: Nur wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im ... weiter lesen
• Beachten: Klagefrist 3 Wochen • Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ... nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. • Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. • Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Öffentlicher Dienst - Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage landesgesetzlicher Regelung ( ArbG Dresden, Urteil vom 03. März 2010, 4 Ca 2850/08 - nicht rechtskräftig) Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei dem Beklagten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern beim Regierungspräsidium D. als Referentin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-0) vom 10.12.1990 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mitarbeiter des Energiekonzern RWE sollen laut Pressemitteilungen auf Facebook gegen Umweltaktivisten ausfällig geworden sein. Arbeitnehmer, die so etwas selbst im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers tun, riskieren neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch ihren Arbeitsplatz. Das zeigt dieser Fall sehr gut. Den Pressemeldungen zufolge hat sich RWE von diesen Äußerungen seiner Mitarbeiter distanziert. In Postings auf Facebook wurden wohl auch mögliche „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ in den Raum gestellt. Arbeitnehmer setzen sich immer dem Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen aus, wenn ... weiter lesen
Nach aktuellen Pressemitteilungen wird das Land Berlin bis Ende 2011 in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren. In diesem Fall würde für alle Angestellten eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (bisher: 38,5 West und 40 Ost) gelten. Das Einkommensniveau würde ab 1. August 2011 auf 97 Prozent der übrigen Länder steigen und dann stufenweise bis spätestens 2017 auf einhundert Prozent. Nach 15 Jahren Dienst wären nun auch die Ost-Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Der Tarifvertrag soll nun zum 1. November in Kraft treten, es sei denn, die Tarifkommissionen der Gewerkschaften legen noch ein Veto ein. Damit ist aber nicht zu rechnen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Bei einer Behinderung des Betriebsrats in seiner Tätigkeit durch den Arbeitgeber hat letzterer einen Unterlassungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich in Extremfällen sogar strafbar machen. Der Betriebsrat muss dafür nicht unbedingt direkt in seiner Tätigkeit beeinträchtigt werden. Auch Äußerungen gegenüber der Belegschaft können indirekt eine unzulässige Behinderung darstellen. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat demnach nicht diskreditieren. Auch ist es unzulässig, den Mitarbeitern mit Nachteilen zu drohen, wenn sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Der angekündigte ... weiter lesen
Der Autobauer FORD hat den Vertrag mit dem Teilezulieferunternehmen Faurecia Innenraum Systeme aus wirtschaftlichen Gründen zum 15.04.2021 nach 18 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit gekündigt. Faurecia gehört zu den 15 größten Automobilzulieferern weltweit. Das französische Unternehmen mit Hauptsitz in Nanterre bei Paris beschäftigte Ende 2019 weltweit 115.500 Mitarbeiter und ist an 248 Standorten in 37 Ländern vertreten. In Köln ist Ford der einzige Kunde von Faurecia, darum droht die Schließung des gesamten Standorts. Faurecia ist zuständig für die Innenausstattung der Türen im Ford Fiesta. Ford wird nun den Bauprozess der Türen ... weiter lesen
Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung. Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen
Kassel (jur). Wenn Arbeitslose einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen wollen, müssen sie ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen. Vorbereitungen am Stichtag reichen nur aus, wenn sie einen erheblichen zeitlichen Umfang haben, urteilte am 9. Juni 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 13/16 R). Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können hierfür einen Zuschuss bekommen. Faktisch müssen sie dafür allerdings auf einen Teil ihres Arbeitslosengeldes verzichten. Denn die neue Tätigkeit muss zu einem Zeitpunkt aufgenommen werden, an dem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Im Streitfall eines ... weiter lesen