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Mainz (jur). Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern können Unternehmen nicht die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gering halten. Denn regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen hier ebenso wie die Stammbelegschaft mit, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli 2015 entschied (Az.: 8 TaBV 34/14). Laut Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte in größeren Betrieben Anspruch auf „Freistellungen“. Die betreffenden Betriebsratsmitglieder müssen ihrer regulären Tätigkeit nicht mehr nachgehen und können sich voll der Betriebsratsarbeit widmen. Ab ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fristlose Kündigung wegen unbefugtem Abrufen von Daten In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 01.09.2016, Az.: 10 SA 192/ 16) hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin eines Berliner Meldeamtes bestätigt, die bereits seit über 30 Jahren dort beschäftigt war. Die Betroffene hatte wiederholt Daten abgerufen, ohne dass dafür ein beruflicher Anlass bestanden hätte, und damit gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen und sich auch strafbar gemacht. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Bombardier baut Stellen ab. Der kanadische Flugzeug- und Zug-Produzent Bombardier plant einer Pressemitteilung von faz.net vom 17.2.2016 zufolge, von den 9.000 Arbeitsplätzen des Unternehmens in Deutschland, über 1.400 Stellen zu streichen. Das würde bedeuten, dass jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland betroffen wäre. In der Folge gibt es einige zusammengefasste Hinweise für Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau, wie z. B. bei Bombardier, betroffen sind. Anfangs häufig Aufhebungsvertrag Arbeitgeber bieten Mitarbeitern oftmals Aufhebungsverträge an, um durch eine ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Tonbandaufzeichnungen: Die Aufnahme eines Personalgesprächs stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin In Zeiten moderner Kommunikationsmittel kann ein Gespräch unter denkbar einfachen Umständen aufgezeichnet werden. Manch eine Hemmschwelle, private Gespräche auszuzeichnen, dürfte hierdurch gesunken sein. Der Arbeitnehmer sollte hiervon an seinem Arbeitsplatz tunlichst Abstand halten. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.5.2011 (Aktenzeichen: 8 Sa 364/11) durfte einem Arbeitnehmer wegen mehrerer heimlicher Auszeichnungen von Personalgesprächen fristlos ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“ Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
H&M (Kurzform für Hennes & Mauritz) ist ein schwedisches Textilhandels unternehmen aus Stockholm. Über ein Filialnetz und den Onlineshop bietet H&M weltweit Kleidung, Accessoires und Schuhe für Damen, Herren und Kinder sowie Wohnaccessoires an. H&M will – vor allem aufgrund der Corona -Pandemie und der wirtschaftlichen finanziellen Folgen – 250 Filialen schließen . Die Filialschließung hat den Verlust von bis zu 800 Arbeitsplätzen zur Folge. H&M verhandelt derzeit mit Betriebsrat und Gewerkschaften die Modalitäten des Stellenabbaus. Laut H&M sind die Filialschließungen und der folgende Stellenabbau neben der Pandemie ... weiter lesen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Projektvertrag eines Freiberuflers ist möglicherweise unwirksam, wenn keine Karenzentschädigung zugesagt worden ist - eine Zusammenstellung der Rechtsprechung. Viele Freiberufler, auch neudeutsch Freelancer genannt, sind längere Zeite für einen Kunden tätig. Verbreitet kommt dies heutzutage in der boomenden IT-Branche vor, aber es gibt natürlich auch freiberufliche Buchhalter, Musiklehrer usw. Hier besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, zu der ich an anderer Stelle bereits ausgeführt habe. Dies soll aber nicht mein heutiges Thema sein, sondern die Frage des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, das in vielen Verträgen enthalten ist. ... weiter lesen
Der Kläger wurde ab dem 1. Juni 1999 bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 10. März 1999 erfolgte die Einstellung unter der Bedingung, dass er eine Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp erwirbt. Die Beklagte erklärte sich bereit, die dem Kläger durch den Besuch einer externen Flugschule entstehenden, darlehensfinanzierten Ausbildungskosten in Höhe von 34.000 DM einschließlich der Zinsen zu erstatten. Die Rückzahlung war auf drei Jahre verteilt, wobei jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres ein Drittel der Ausbildungskosten fällig sein sollte. Nachdem der Kläger das Arbeitsverhältnis zum 30. November 2000 gekündigt hatte, verlangte er die Erstattung des Restbetrags der von ihm ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Der Kläger war bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen seit 1976 beschäftigt. Er war zunächst 15 Jahre lang halbtags und dann in Vollzeit tätig. Das Arbeitsverhältnis endete 1999 durch eine betriebsbedingte Kündigung im Vollzug einer Betriebsänderung. Nach dem zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan errechnete sich die Abfindung nach der Formel "Jahre der Betriebszugehörigkeit x Monatsgehalt x 2". Dabei sind Jahre mit Teilzeitbeschäftigung anteilig zu berücksichtigen. Der Kläger hat die Minderung seines Abfindungsanspruchs wegen der früheren Teilzeitarbeit für unwirksam gehalten. Unter Berufung auf eine Verletzung von § 75 BetrVG in Verbindung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat er ... weiter lesen
1. Zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist darin nichts geregelt, so gilt für die Lage und Dauer der Arbeitszeit das Betriebsübliche. 2. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Die Zeit, die vom Arbeitnehmer benötigt wird, um vom Betrieb zu einer Arbeitsstelle außerhalb des Betriebs zu gelangen, hingegen ist Arbeitszeit. 3. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb eines ... weiter lesen