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Rechtsanwalt in Offenbach am Main - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel nur diejenigen Fälle erfassen soll, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer derartigen Klausel gerade nicht erfasst sei. Vorliegend vereinbarten die Parteien im Rahmen des auf ein Jahr geschlossenen Arbeitsvertrages, dass eine beiderseitige Geltendmachung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit ... weiter lesen
Arbeitgeber, die ein freiwilliges Abfindungsprogramm auflegen, um Kündigungen zu vermeiden, dürfen ältere Arbeitnehmer ausnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.02.2010, AZ 6 AZR 911/08 festgestellt. In dem entschiedenen Fall wurden Arbeitnehmer des Jahrgangs 1952 und älter von dem Abfindungsprogramm ausgeschlossen. Zudem behielt der Arbeitgeber sich vor, in jedem einzelnen Fall über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages individuell zu entscheiden. Ein älterer Arbeitnehmer verlangte Teilnahme an dem Abfindungsprogramm und klagte nach Ablehnung auf den entsprechenden Abfindungsbetrag. Das BAG entschied, dass unter die Entlassungsbedingungen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Übernahme von öffentlichem Amt grundsätzlich kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber können in der Regel keine Kündigung darauf stützten, dass der Arbeitnehmer ein öffentliches Amt oder Ehrenamt ausübt. Wer sich politisch als Mandatsträger etwa im Gemeinderat engagiert, ist darüber hinaus sogar oftmals ausdrücklich gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch Mitgliedschaft in unliebsamer Partei taugt nicht als Kündigungsgrund: Auch wegen der Mitgliedschaft in einer politischen Partei können Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 613a BGB tritt der Übernehmer des Betriebes beim Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, ... weiter lesen
Nach juristischer Definition ist eine Versetzung jede Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und/oder Umfang der Tätigkeit. Auch der schlichte Entzug bisher wahrgenommener Aufgaben stellt bereits eine Versetzung dar. Beispiele: Zuweisung eines anderen Arbeitsortes, z.B. Hannover statt Hamburg Zuweisung einer anderen Tätigkeit, z.B. Einsatz eines Verkäufers in der Auftragsbearbeitung Versetzungsanordnungen führen häufig zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil ein Arbeitnehmer in vielen Fällen aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der Änderung seines Tätigkeitsbereichs einverstanden ist. Wann ist eine Versetzung ... weiter lesen
Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst steht derselbe Kündigungsschutz zu, wie „normalen“ Arbeitnehmern. Kündigungsfristen Besonders sind die Kündigungsfristen von Angestellten im öffentlichen Dienst unter Anwendung des TVÖD bzw. TV-L zu erwähnen. Unter Anwendung des TVÖD oder TV-L kann Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis zum Beispiel vom Arbeitgeber nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. des Jahres zum sogenannten Quartalsende gekündigt werden. So ergibt sich für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus § 34 TVÖD / § 34 TV-L Beschäftigungszeit ... weiter lesen
Akzeptiert ein Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet), dann hat er keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil es zu einem Betriebsübergang auf ein anderes Unternehmen kommt. Das Arbeitsgericht Krefeld hat in einer aktuellen Entscheidung (ArbG Krefeld, Urteil vom 28.1.2010, Az. 1CA 2930/09) zu der in der Rechtsprechung noch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der zunächst eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot des alten ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Für den Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer auch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) heranziehen. Das MDK-Gutachten kann mögliche Zweifel an der normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entkräften, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 8. September 2016 veröffentlichten Urteil vom 6. Juli 2016 entschied (Az.: 9 Sa 20/16). Es gab damit einer leitenden Verkaufsberaterin aus Südbaden recht. Sie hatte ihr Arbeitsverhältnis am 27. Oktober 2015 zum 31. Januar 2016 gekündigt. Seit dem 27. Oktober 2015 war sie auch durchgehend arbeitsunfähig krank. Ein Arzt hatte ihr ... weiter lesen
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen Straftaten im Unternehmen Kenntnis erlangen und diese zur Anzeige bringen wollen. Arbeitnehmer, die Missstände im Betrieb nach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2018 - C-518/15. Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um die Frage, was eigentlich genau unter die Arbeitszeit fällt. Das ist für Arbeitnehmer speziell deshalb interessant, weil sie für Arbeitszeit regelmäßig eine Vergütung erhalten. Auch für den Arbeitgeber ist das vor dem Hintergrund der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgaben zur zulässigen Arbeitszeit, handelt er ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast in einem aktuellen Video-Blog Facebook als Jobkiller bezeichnet. Wie ist denn das zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Die Überschrift war natürlich reißerisch gewählt. Trotzdem ist es so, dass vielfach Arbeitnehmern noch nicht klar ist, wie gefährlich Äußerungen, Posts, Kommentare etc. in den sozialen Netzwerken wie Facebook für das Arbeitsverhältnis werden können. Maximilian Renger: Wie das? Fachanwalt Bredereck: Zum Beispiel wird ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig gemeldet ist und ... weiter lesen