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Die Frisörkette KLIER ist seit dem 30.11.2020 insolvent , wie am 01.12.2020 bekannt wurde. Klier betreibt gleichnamige Frisör-Geschäfte und die Ketten „styleboxx“, „Hairworld“ sowie „Cut & Color“, sowie den Lieferservice für Friseurbedarf namens „Cosmo“. Neben rund 1.400 Frisör-Salons im Deutschland gibt es zahlreiche weitere Standorte in anderen Ländern Europas. Auch Marken wie Essanelle oder Super Cut gehören dazu. Die Frisör Klier GmbH ist der nach eigenen Angaben größte System-Frisör Deutschlands. In Folge starker Umsatzeinbußen durch die Corona -Pandemie beantragte das Unternehmen im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers. Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
(Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011 – 3 Sa 95/11). Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in zweiter Instanz die Kündigung eines Arbeitnehmers (Ingenieur) wegen dessen Eheschließung mit einer Chinesin für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber, der unter anderen die Bundeswehr belieferte, hatte die Kündigung mit der Befürchtung von Industriespionage begründet. Das Besondere an dem Fall: Der Kläger befand sich noch in der Probezeit, er hatte noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Normalerweise ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 05.08.2014 unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen werden können (AZ.: 9 AZR 77/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) darf in Tarifverträgen von den Vorschriften des BUrlG, abgesehen von einigen Ausnahmen, auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. Die ausgenommenen Vorschriften regeln, dass für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen besteht. Das BAG führte nun aus, dass eine unionsrechtskonforme ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsvertrag gilt mit entsprechenden Arbeitsbedingungen: Erbringt der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber Leistungen und erhält dafür Geld, handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, ob dieser schriftlich oder nur mündlich geschlossen wurde. Die Arbeitsbedingungen lassen sich dann nicht einfach ändern. Genießt der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz, kommt für den Arbeitgeber natürlich eine Kündigung in Betracht, um dem Arbeitnehmer dann anschließend einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten. Das funktioniert allerdings nicht so einfach, wenn das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15 , Urteil vom 14.10.2015. Wenn sich Arbeitnehmer Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, kann schnell eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen homosexuellen Verkaufsreisenden mit einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren. Dieser weigerte sich, ein neues Firmenfahrzeug zu benutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen waren. Der Arbeitgeber hatte außerdem rote, statt der bis dahin grauen Radkappen angebracht. Der ... weiter lesen
Sogenannte mehrstufige Ausschlussfristen sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien und beschäftigen die Arbeitsgerichte seit Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 19.5.2010, 5 AZR 253/09) wieder einmal die Grundsätze hierzu bestätigt und sogar präzisiert, sodass dies zum Anlass genommen werden soll, die Grundzüge der Rechtslage bei mehrstufigen Ausschlussfristen zu skizzieren: I. Ausgangslage: In Tarifverträgen, kirchlichen Arbeitsrichtlinien (bsp. AVR) und auch einfachen Arbeitsverträgen wird in zunehmendem Maße die eigentlich geltende gesetzliche Verjährung von ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.07.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 6/19 entschieden, dass das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrates zur Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz nicht besteht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 24/2020 vom 29.07.2020 ergibt sich: Die Arbeitgeberin ist ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des EntgTranspG machte sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten ... weiter lesen
Die Kuka AG ist ein börsennotiertes Unternehmen der Maschinenbaubranche mit Sitz in Augsburg. Neben Fanuc, ABB und Yaskawa zählt Kuka zu den unangefochtenen Top 4 auf dem weltweiten Markt für Industrieroboter. Kuka arbeitet in fünf Business Segmenten: Robotics, Systems, Swisslog, Swisslog Healthcare und China Ein Umsatzeinbruch von 500 Millionen Euro führt dazu, dass das Unternehmen nun 270 Arbeitsplätze von 3.500 Jobs im Jahr 2021 wegstreichen will. In welchen Sparten die Stellen wegfallen sollen, ist noch unklar. Die Gewerkschaft IG Metall will in Gesprächen den Arbeitergeber davon überzeugen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen