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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Immer wieder scheitern fristlose (und hilfsweise erklärte ordentliche) verhaltensbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht an einer fehlenden Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche nur ausnahmsweise für entbehrlich. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Problemfelder im Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen einzelfallbezogen, die Beurteilung ist dabei beinahe der Willkür der Gerichte ausgesetzt, könnte man sagen. Darüber hinaus gehen Arbeitsgericht, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von anderen Arbeitnehmerbegriffen aus. So kann natürlich keine Rechtssicherheit entstehen. Einzelfallprüfung der Gerichte: Die Überprüfung des Status von Selbstständigen / Scheinselbstständigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein so genanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Anders als das einfache Arbeitszeugnis enthält dieses mehr als nur eine Bestätigung der Beschäftigungszeit. So enthält das Zeugnis eine konkrete Beschreibung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses und eine Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis: Der Arbeitgeber muss bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses bestimmte formale Anforderungen einhalten. So muss das Arbeitszeugnis auf dem Geschäftspapier ... weiter lesen
Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit? Seit dem 01.01.2019 ist die sogenannte Brückenteilzeit in Kraft. Die Brückenteilzeit ist in § 9a TzBfG geregelt und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit ohne Anlass und ohne die Angabe von Gründen zu reduzieren und nach einem im Voraus bestimmten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren automatisch zu seiner bisherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer bisher in Vollzeit oder bereits in Teilzeit beschäftigt war. Damit der Arbeitgeber eine gewisse ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Scheidet ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so entstehen in der Abwicklung häufig Diskussionen darüber, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht. Häufig wird als Argument verwendet, dass der Urlaubsanspruch sich nach der Zahl der Monate richtet, die das Arbeitsverhältnis bis zum Ausscheiden bestanden hat. Als Schlagwort fällt hier die „Zwölftelung“. So allgemein entspricht das dem Gesetz nicht. Erfüllt der Arbeitnehmer die gesetzliche Wartezeit aus dem Bundesurlaubsgesetz, besteht also sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Docx-Datei ist bei Gericht formunwirksam Eine gekündigte Mitarbeiterin wollte mittels Kündigungsschutzklage gegen ihre Kündigung vorgehen. Aber bis zum eigentlichen Gerichtsverfahren kam es gar nicht erst. Als ihr Anwalt die Klage bei Gericht einreichte, befand sich der Schriftsatz noch im docx-Format. Dieses Format ist für eine Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet, weshalb die Kündigungsschutzklage bereits aufgrund eines Formfehlers scheitern sollte. Der Konflikt zwischen Mitarbeiterin, Arbeitgeberin und dem Insolvenzverwalter ihrer alten Firma zog bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dort sollte final über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage entschieden ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass unter gewissen Umständen, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen, Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sein können. Angenommen das ist nun der Fall, in welchem Umfang kann der Arbeitgeber denn Überstunden anordnen? Fachanwalt Bredereck: Auch dazu können sich dann entsprechenden Angaben im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung finden. Oftmals sind das dann allerdings eher allgemeinere ... weiter lesen
Warum wollen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst kündigen? Es macht einen großen Unterschied, ob ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt oder ob der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis beenden will. Die jeweils einzuhaltende Kündigungsfrist ist für den Arbeitnehmer kürzer als für den Arbeitgeber , auch wenn das nicht zwingend ist. Arbeitnehmer, die sich fragen, welche Kündigungsfrist sie einhalten haben , haben aus verschiedenen Gründen die Absicht den bestehenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zu beenden. Unzufriedenheit ist der häufigste Grund für Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Arbeitnehmer wollen das ... weiter lesen
Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen