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Erfurt (jur). Verfolgt die angestellte Geschäftsführerin eines gemeinnützigen Vereins in intriganter Weise die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, muss sie mit der fristlosen Kündigung rechnen. Denn das illoyale Verhalten stört in erheblicher Weise den Betriebsfrieden und zerstört die für eine gute Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis, stellte am Donnerstag, 1. Juni 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar (Az.: 9 Sa 15/15). Den konkreten Fall um die fristlose Kündigung der früheren Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht Sachsen verwiesen die obersten Arbeitsrichter allerdings aus formalen Gründen an das Landesarbeitsgericht in Chemnitz zurück. ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Scheinselbstständiger Arbeitnehmer oder tatsächlich selbstständig Die Entwicklung geht immer mehr dahin, dass selbstständige Tätigkeiten ausüben, die traditionell von Arbeitnehmer ausgeführt wurden. Doch nicht immer handelt es sich dann wirklich um selbstständige – oftmals sind die Mitarbeiter tatsächlich scheinselbstständige Arbeitnehmer. Relevant ist die Unterscheidung etwa für die Frage, ob die betroffenen Mitarbeiter Kündigungsschutz genießen. Bei Selbstständigen ist das nicht der Fall, Scheinselbstständige haben dagegen als Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot 1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen. Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.03.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 10 AZR 560/16. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem ... weiter lesen
Mainz (jur). Der Vorsitz eines Gesamtbetriebsrats rechtfertigt nicht die generelle Freistellung des Arbeitnehmers von seiner regulären Tätigkeit. Ein Freistellungsanspruch kann sich nur aus der Größe des Herkunftbetriebs ergeben, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 6. November 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 TaBV 5/15). Es wies damit den Betriebsratsvorsitzenden der EuroMaint Rail GmbH im Werk Kaiserslautern ab. EuroMaint ist ein Dienstleister für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Der im Ursprung schwedische Konzern hat Niederlassungen in mehreren EU-Staaten. In Deutschland gibt es fünf Werke mit zusammen über 800 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, Aktenzeichen 27 Ca 87/15. Ausgangslage: Eine Kündigung wegen Straftaten gegen den Arbeitgeber, etwa wegen Diebstahls, ist für Arbeitnehmer in der Regel schwer angreifbar. Grundsätzlich rechtfertigt auch der Diebstahl geringwertiger Sachen eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Fall: Die betroffene Arbeitnehmerin im vorliegenden Fall arbeitete seit 23 Jahren bei ihrem Arbeitgeber und war zwischenzeitlich sogar unkündbar. Sie entnahm nun acht halbe belegte Brötchen aus einem Kühlschrank im Pausenraum, die dort eigentlich für ... weiter lesen
Vertrauenskonten für Arbeitnehmer? - „Emmely" und die Folgen LArbG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10, Urteil vom 16.09.2010 Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juni die fristlose Kündigung einer Kassiererin für unwirksam erachtete, hat nun neuerlich das LArbG Berlin-Brandenburg die Kündigung einer langjährig Beschäftigten wegen einer Betrugshandlung im Umfange von etwa 160 € für unwirksam erklärt und ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.06.2010 (2 AZR 541/09 „Emmely") berücksichtigt. Die Arbeitnehmerin war - offenbar unbeanstandet - bei der Beklagten als Zugabfertigerin über 40 Jahre beschäftigt. Aufgrund einer ... weiter lesen
Caterpillar ist der weltgrößte Hersteller von Baumaschinen. In Deutschland plant Caterpillar an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock einen massiven Stellenabbau . 750 Arbeitnehmer von insgesamt 950 Arbeitnehmern sollen den Arbeitsplatz verlieren und nur 200 Arbeitsplätze verbleiben. Als Grund wird die Umstellung vom Motorenbau auf Dienstleistungen am Standort Kiel bis 2022 und die vollständige Aufgabe des Standorts in Rostock genannt. Das Logistikzentrum in Henstedt-Ulzburg wird bis 2023 vollständig geschlossen ; nur die Möglichkeit, dass das Logistikzentrum durch einen anderen Betreiber fortgeführt wird und eventuell Arbeitnehmer übernommen ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben. Die Entscheidung: Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Massiver Stellenabbau geplant: Aktuellen Pressemeldungen zufolge (z.B. Spiegel Online vom 29.9.2016) sollen bei der Commerzbank in den kommenden Jahren 9600 Vollzeitstellen gestrichen werden. Durch 2300 neue Stellen in "in Wachstumsfeldern" soll der Netto-Stellenabbau letztlich bei 7300 Arbeitsplätzen liegen. Der Abbau sei Teil von Umbauplänen der Commerzbank zu einem "digitalen Technologieunternehmen“. Was haben Arbeitnehmer, deren Unternehmen einen Stellenabbau durchführt, grundsätzlich zu beachten? Betriebsbedingte Kündigungen: Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei ... weiter lesen