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Rechtsanwalt in Aschendorf - Arbeitsrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 25. April 2013 (Az. 8 AZR 287/08) soll das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden haben, dass ein Stellenbewerber keinen Anspruch auf Auskünfte bezüglich der Einstellungskriterien hat. Auch müsse der Arbeitgeber nicht mitteilen, ob er einem anderen Kandidaten die Stelle gegeben hat. Bereits in einem früheren Urteil soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Meinung des BAG bestätigt haben. Demnach ergebe sich aus dem Gemeinschaftsrecht kein Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers. ... weiter lesen
Im Bundeszentralregister getilgte Vorstrafen und eingestellte Strafverfahren müssen im Rahmen der Einstellung auch bei Nachfrage des Arbeitgebers in der Regel nicht genannt werden - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 1071/12 Der Fall mit den Vorstrafen Der Bewerber für einen Arbeitsplatz im Justizvollzugsdienst war zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, danach waren noch sechs weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren - teilweise aufgrund von Selbstanzeige und im Rahmen von häuslicher Gewalt - gegen ihn anhängig, die sämtlich eingestellt wurden, teilweise auch wegen geringer Schuld. Anlässlich seiner Bewerbung war die ... weiter lesen
Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, kann der Arbeitgeber auch bei einer länger anhaltenden Erkrankung des Arbeitnehmers nicht einfach kündigen. Ein solcher Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn er die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe im Übrigen vollständig darlegen und beweisen können. Dazu gehört eine sogenannte negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
Weiden (jur). Arbeitgeber dürfen bei einem konkreten Verdacht über arbeitsvertragswidriges Verhalten eines Beschäftigten die von einem dienstlichen Mail-Konto geschriebenen E-Mails kontrollieren. Dies gilt umso mehr, wenn gar nicht sicher ist, dass auf dem vom Arbeitgeber genutzten Server auch private Mails des Arbeitnehmers abgespeichert sind und damit nur eine abstrakte Gefahr einer Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht, entschied das Arbeitsgericht Weiden in einem am Freitag, 11. August 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 Ga 6/17). Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der seit vielen Jahren als Sachbearbeiter in der Projektsteuerung im Bereich Industrial Engineering und für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung. Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers Bei einem Tätigwerden für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers droht dem Arbeitnehmer auch dann eine Kündigung, wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Verbot der Konkurrenztätigkeit vorsieht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht: Einem Arbeitnehmer ist während des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Kündigung ist Schriftform erforderlich: § 623 BGB sieht für arbeitsrechtliche Kündigungen ein Schriftformerfordernis vor. Wenn Arbeitnehmer also eine Kündigung erhalten, die nicht mit einer Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist, ist diese Kündigung automatisch unwirksam. Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben: Auch wenn die Kündigung bei fehlender Unterschrift unwirksam ist, sollten Arbeitnehmer (nach Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung) beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Auf diese Weise ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement: Führt der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, darf er sich später nicht bloß darauf beschränken zu bestreiten, dass es ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03 Kündigungsschutz Leitsätze Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen