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Experten-Ratgeber
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Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 KSchG Der Kläger war vom 6. April bis zum 3. Juli 1998 bei der Beklagten auf der Grundlage eines sogenannten Eingliederungsvertrages gemäß §§ 229 ff. SGB III tätig. Durch den Eingliederungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, einem förderungsbedürftigen Arbeitslosen die Gelegenheit zu geben, sich unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen zu qualifizieren und einzuarbeiten mit dem Ziel, ihn nach erfolgreichem Abschluß der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Ab dem 4. Juli 1998 war der Kläger sodann bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Im Dezember 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Es verstößt gegen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutz Schwangerer, wenn für das Kündigungsverbot nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrundegelegt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag, 26. Januar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 AZR 11/22). Denn in solch einem Fall wäre es möglich, dass einige Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz erfahren, so die Erfurter Richter. Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die am 7. ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger Zum Thema Kündigung – was ist eigentlich der größte Fehler, den Arbeitnehmer machen können, wenn sie eine Kündigung erhalten haben? Fachanwalt Bredereck Die Frage wird mir recht häufig gestellt, speziell von Journalisten. Ich sage immer, der größte Fehler ist in dieser Situation nicht sofort zu reagieren. Verständlicherweise ist man zunächst frustriert und enttäuscht über die Kündigung, gerade das ist aber leider sehr hinderlich. Was man braucht, ist ein kühler Kopf, der es ... weiter lesen
Erfurt (jur). Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen in aller Regel nicht in ihrem Betrieb erscheinen, um an einem Personalgespräch teilzunehmen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dabei weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten will, urteilte am Mittwoch, 2. November 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 596/15). Es hob damit eine Abmahnung gegen einen Krankenpfleger bei Vivantes in Berlin auf, nach eigenen Angaben größter kommunaler Klinikkonzern in Deutschland. Der Krankenpfleger arbeitete dort seit 2003, war nach einem Unfall dann aber länger krank. Ab Juni 2013 wurde er als medizinischer Dokumentationsassistent beschäftigt. Ende November 2013 wurde er ... weiter lesen
In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung jedenfalls aktuell noch nicht aufgehoben worden ist. Einer davon ist die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, wonach Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, erst nach Ablauf der ersten sechs Monate Kündigungsschutz genießen. Vorher können sie auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden. Oft kommt es nämlich vor, dass Leiharbeitnehmer vom Entleiher nach einer gewissen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Krankmeldung nicht vergessen Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melden und zwar unverzüglich. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer also morgens merkt, dass er krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, muss dem Arbeitgeber dies noch vor Dienstbeginn mitteilen. Krankmeldung per Anruf oder E-Mail Zu diesem Zweck kann man den Arbeitgeber anrufen. Wenn man ihn ... weiter lesen
Ausgangslage Die private Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer kann wie folgt geregelt sein: - Regelung(en) zur rein dienstlichen/betrieblichen Nutzung (Verbot privater Nutzung) - Regelung(en) zur privaten und dienstlichen/betrieblichen Nutzung - nicht geregelte Nutzung Es ist leider immer noch der Regelfall, dass die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer in Unternehmen ungeregelt ist. Gesonderte Vereinbarungen über die Nutzung von E-Mail und Internet finden nur vereinzelt Eingang in das Arbeitsverhältnis. Die private Nutzung von Internet und E-Mail wird schlicht geduldet. Erst wenn es zur übermäßigen oder ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Die Gewerkschaft der Lokführer streikt. Aktuell sind wir in der "Streikpause". In der Diskussion taucht immer wieder auf, dass die GDL neben klassischen Gehaltsforderungen auch die Forderung nach Tarifpluralität erhebt. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Auswirkungen Tarifpluralität hat und ob diese Forderung in einem Streik durchgesetzt werden kann. Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja bereits geklärt, was Tarifpluralität heißt. Wir haben auch schon geklärt, dass sich das Problem des aktuellen Bahn-Streiks gar nicht ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Muss und darf der Betriebsrat Verstöße des Arbeitgebers gegen den Datenschutz an die Aufsichtsbehörden weitergeben? Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Gegen die unübersichtlichen und schwer verständlichen, praxisfernen Vorschriften des Datenschutzes wird im Arbeitsalltag häufig verstoßen. Wenn der Betriebsrat Kenntnis von solchen Verstößen bekommt, stellt sich häufig die Frage, ob er die Verstöße an die Aufsichtsbehörden weiterleben darf oder dieses vielleicht sogar tun muss. Diese Fragen sind gerichtlich weit gehend noch ungeklärt. Klar sollte dem Betriebsrat sein, dass er sich hier auf ... weiter lesen
Nach einem Bericht des Spiegels vom 8.8.2011 hat die Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ihren Mitarbeitern verboten an dem Streik teilzunehmen. Wer trotzdem mitmache, riskiere "arbeitsrechtliche Konsequenzen", bis hin zur "fristlosen Kündigung", so der Spiegel in seinem Bericht. Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik verboten, die Gewerkschaft auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet. Dann ist die Rechtslage klar. Arbeitnehmer die in einem solchen Fall trotz Streikverbot streiken, riskieren ihren Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber zuvor klargestellt hat, dass er einen solchen Streik und die Teilnahme an ihm nicht tatenlos hinnehmen werde. Weitaus ... weiter lesen
Wieder einmal hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auf der EG-Richtlinie 2000/78 beruht, jahrzehntealte deutsche Arbeitsrechtspraxis auf den Kopf gestellt. Diesmal ist der Urlaubsanspruch betroffen. In vielen Arbeits- und auch Tarifverträgen ist dieser nach dem Alter gestaffelt. Jüngere Arbeitnehmer erhalten weniger Urlaub als ältere und werden, so auch das Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10, diskriminiert. In diesem Fall ging es um § 26 Abs. 1 S. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, wonach die Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und danach 30 Tage Urlaub pro Jahr ... weiter lesen