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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer wieder liest man davon, dass eine erstaunliche hohe Zahl an Arbeitnehmern krank zur Arbeit geht. Das mag bei leichteren Erkältungen und dergleichen eher unproblematisch sein, kann für Arbeitnehmer aber durchaus gefährlich werden. Welche Risiken bestehen? Arbeitsrechtlich ist Arbeitsunfähigkeit entscheidend: Zunächst sollte begrifflich zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden werden. Landläufig wird meist gesprochen von Krankmeldung, tatsächlich entscheidend ist jedoch im arbeitsrechtlichen Sinne der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer ist ... weiter lesen
Wieder einmal hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auf der EG-Richtlinie 2000/78 beruht, jahrzehntealte deutsche Arbeitsrechtspraxis auf den Kopf gestellt. Diesmal ist der Urlaubsanspruch betroffen. In vielen Arbeits- und auch Tarifverträgen ist dieser nach dem Alter gestaffelt. Jüngere Arbeitnehmer erhalten weniger Urlaub als ältere und werden, so auch das Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10, diskriminiert. In diesem Fall ging es um § 26 Abs. 1 S. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, wonach die Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und danach 30 Tage Urlaub pro Jahr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden. Diensterfindungen: Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
Rückzahlungskauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtung, sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zum einen liegt dies daran, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht besonders motiviert ist, Rückzahlungen zu leisten. Zum anderen daran, dass diese Klauseln in sehr vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen unwirksam sind. So ist zum Beispiel eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei dem es sich regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer undifferenziert zur Rückzahlung verpflichtet. Häufig findet sich ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung führt das BAG aus, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
Nach einer aktuellen Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen. Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen. Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigte katholische Kirchenorganist Bernhard Schüth kann keine Wiederaufnahme seines Kündigungsschutzverfahrens verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies zu Recht wegen eines verpassten gesetzlichen Stichtages abgelehnt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1488/14). Schüth war in der katholischen St. Lambertus Gemeinde in Essen-Rellinghausen als Organist und Chorleiter angestellt. In seiner Ehe war der Kirchenmusiker nicht glücklich. Er ging eine außereheliche Beziehung ein. Als die Frau dann auch noch ein Kind von ihm ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ... weiter lesen
• Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht. Ein Anspruch auf einen Dienstwagen kann aber auf Grund einer einzelvertraglichen Regelung bestehen. • Ist die private Nutzung des Dienstwagens vorgesehen, stellt die Überlassung des Dienstwagens eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung dar. Sie ist somit wie Arbeitsentgelt zu behandeln. • Wird der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen, so kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. • Sind dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen gestattet, ist ihm das Fahrzeug auch dann zu überlassen, wenn er aus ... weiter lesen
Beim Autozulieferer Progress-Werk Oberkirchen (PWO) plant den Abbau von Arbeitsplätzen . PWO fertigt Metallteile für die Autoindustrie, beispielsweise den Träger für die Instrumententafel in den Fahrzeugen oder das Gerippe, das sich unter den Sitzpolstern verbirgt. PWO hat mitgeteilt, dass man 150 bis 200 der derzeit 1450 Arbeitsplätze (davon 200 Zeitarbeiter) am Stammsitz Oberkirch-Stadelhofen streichen will. Insgesamt hat PWO rund 3000 Beschäftigte. Der geplante Abbau entspricht etwa fünf Prozent der Belegschaft. PWO gibt an, dass man dort die Personalkosten bezogen auf die erwarteten die Umsätze in den nächsten Jahren reduzieren müsse. Der ... weiter lesen