Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Meisenheim - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Kreuznach
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Sobernheim
- Anwalt Arbeitsrecht Idar-Oberstein
- Anwalt Arbeitsrecht Rockenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Dürkheim
- Anwalt Arbeitsrecht Bernkastel-Kues
- Anwalt Arbeitsrecht Bexbach
- Anwalt Arbeitsrecht Birkenfeld
- Anwalt Arbeitsrecht Dalheim
- Anwalt Arbeitsrecht Deidesheim
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Gleicher Zugang zum Beförderungsamt für Angestellte und Beamte? Der Kläger war im Beitrittsgebiet als Diplomlehrer tätig. Ihm ist vom beklagten Land die Befähigung zur Laufbahn eines Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern zuerkannt. Seit 1993 nimmt er kommissarisch die Aufgaben des Pädagogischen Koordinators an der A.-Oberschule wahr. 1996 wurde diese Stelle für beamtete und angestellte Lehrer ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es: "Nachweis der Befähigung zur Laufbahn des Studienrats oder Zugang dazu nach § 24 a Schullaufbahnverordnung (SchulLV)." Nach § 24 a SchulLV kann ein Eingangsamt der Laufbahn des Studienrats einem Lehrer mit der Laufbahnbefähigung des Klägers verliehen werden. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei den meisten Kündigungen in der Praxis wurde zuvor keine Abmahnung ausgesprochen. Überwiegend ist eine Abmahnung nämlich auch gar nicht erforderlich. Wenn sie jedoch einmal notwendig ist und nicht ausgesprochen wurde, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Grund genug also, genau zu wissen, wann eine Abmahnung benötigt wird. Zunächst sollen aber die Fälle dargestellt werden, in denen die Abmahnung entbehrlich ist. Keine Abmahnung, wenn Kündigungsschutzgesetz nicht greift Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei einer Straftat des Arbeitnehmers schallen abgesehen von einem möglicherweise drohenden Strafverfahren auch arbeitsrechtlich gesehen die Alarmglocken. Geht die Straftat zulasten des Arbeitgebers, droht eine fristlose Kündigung. Doch auch, wenn der Arbeitgeber von der Straftat profitiert, drohen dem Arbeitnehmer nachteilige Konsequenzen. Straftaten zugunsten des Arbeitgebers Zunächst erscheint es merkwürdig, dass ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Straftat begehen soll. Doch es kommt immer wieder vor, dass entweder Arbeitgeber Mitarbeiter direkt zu einem strafbaren Verhalten auffordern oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Nach Erhalt einer Kündigung geht es vielen Arbeitnehmern darum, zumindest nicht ohne eine Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Nur in wenigen Ausnahmefällen hat ein Arbeitnehmer aber einen „echten" Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann er deshalb im Regelfall nur dann erreichen, wenn er diese mit dem Arbeitgeber aushandelt. Besteht - wie in der Regel - kein Anspruch auf eine Abfindung, sondern muss diese mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ist selbstverständlich auch die Höhe der Abfindung nicht vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen stellt sich die Frage, wie hoch die Abfindung ausfallen muss, damit man sie als ... weiter lesen
Ein kirchlicher Arbeitgeber kann einer Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeitszeit wirksam verbieten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 -. Ausgangslage: Der Fall weist gleich mehrere Probleme auf. Zum einen geht es darum, ob und unter welchen Bedingungen ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Tragen von religiösen Symbolen anderer Religionen verbieten darf. Zum anderen geht es vorliegend um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Annahmeverzugslohn beanspruchen kann. In Annahmeverzug gerät ein Arbeitgeber, der den ... weiter lesen
Sind Sie nach überstandener Probezeit vor Kündigungen geschützt? Die unterschiedliche Bedeutung von Probezeit und Kündigungsschutz ist oft unklar. Daher eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Regelungsbereichen. Die Probezeit regelt nach deutschem Arbeitsrecht eine Zeit in der das Arbeitsverhältnis mit einer, gegenüber der sonstigen Kündigungsfrist, verkürzten Frist beendet werden kann. Die Kündigungsfrist selbst kann sich aus dem Gesetz, aber auch einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vor. In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Wird die Probezeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Betriebsrat hat bei Störungen oder Behinderungen seiner Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch. Unter Umständen ist sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers denkbar. Behinderung der Betriebsratstätigkeit: Der Begriff der Behinderung nach § 78 S. 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 – 16 TaBV 105/11 –, juris). Gemeint ist damit insbesondere jede unzulässige Erschwerung und Störung, erst recht die Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Behinderung durch ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch Pflegekräften in Altenheimen kann eine Geriatriezulage zustehen, wenn sie überwiegend kranke alte Menschen versorgen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 22. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil vom 20. Juli 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entschieden (Az.: 1 Sa 4/15). Es gab damit einer Altenpflegerin in Baden-Württemberg recht. Ihr Arbeitgeber betreibt insgesamt 65 Pflegeheime, überwiegend in Baden-Württemberg. Für die rund 3.500 Pflegekräfte gilt nach einem Anerkennungstarifvertrag der TV-L. Danach erhalten Pflegekräfte eine monatliche Zulage in Höhe von 46 Euro, ... weiter lesen
• Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. • Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. • Hinsichtlich der Zusammensetzung sind besondere Angaben über o Art und Höhe der Zuschläge, o Zulagen, o sonstige Vergütungen, o Art und Höhe der Abzüge sowie o Abschlagszahlungen und Vorschüsse erforderlich. • Dem Arbeitnehmer muss keine Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden, wenn die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Gehaltsabrechnung nicht geändert haben. • Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer wieder stoße ich in der Praxis noch auf Verständnisschwierigkeiten und Missverständnisse, wenn es um die Frage geht, wann Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen müssen und wann nicht. Deshalb sollen hier einmal bewusst die Fallgruppen dargestellt werden, in denen eine Abmahnung entbehrlich ist. Erstes Beschäftigungshalbjahr Im ersten halben Jahr der Beschäftigung des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen, bevor sie kündigen. In dieser Zeit findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich noch keine Anwendung, der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, darf der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis kündigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage, bzw. eine empfindlich hohe Abfindung vor dem ... weiter lesen