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Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen sachlichen Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG dar. Wenn also zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder auch eines Streits über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einer Gerichtsverhandlung ein Vergleich ausgehandelt und vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet oder auflösend bedingt weitergeführt werden soll, ist diese Vereinbarung dann wirksam. Es wird angenommen, dass das Gericht die Wirksamkeit der von ihm selbst verhandelten, meist sogar selbst vorgeschlagenen Befristung selbst geprüft hat, so dass ein angemessener ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen
Der United Parcel Service of America (abgekürzt UPS ) ist ein global tätiges US-amerikanisches Kurier-Express-Paket-Dienstunternehmen. In der zentralen Verwaltung in Deutschland in Neuss und Monheim soll nun jede 2. Stelle gestrichen werden und damit von 1.000 Arbeitnehmern insgesamt 500 den Job verlieren . UPS hat die Arbeitnehmervertretungen – Betriebsrat und Gewerkschaft – entsprechend informiert UPS streicht die Arbeitsplätze, da man so Geschäftsabläufe vereinfachen und effizienter gestalten will. Die Gewerkschaft Verdi versteht diesen Schritt nicht, da es keinerlei wirtschaftliche Not gibt. Es ist davon auszugehen, das UPS den Schritt geht, um mehr ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
Berlin (jur). Im Zuge von Vorwürfen über Vetternwirtschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss der frühere Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin auf sein Ruhegehalt verzichten. Der Dienstvertrag, welcher ein Ruhegehalt auf Grundlage der monatlichen Brutto-Vergütung in Höhe von rund 20.900 Euro vorsieht, ist sittenwidrig und damit nichtig, urteilten am Freitag, 1. September 2023 die Berliner Richter (Az.: 21 Ca 1751/23 ). Die Vereinbarung zum Ruhegehalt widerspreche auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gebunden sei. Hintergrund des Rechtsstreits waren bekanntgewordene Vorwürfe über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer eine Kündigung erhält, ist regelmäßig zunächst geschockt, dann enttäuscht und schließlich wütend auf den Arbeitgeber, bzw. den Vorgesetzten. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf. Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) auf. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er ... weiter lesen
Laut Bundesarbeitsgericht ist die Formulierung in einem Zeugnis, man habe den Mitarbeiter „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, nicht als versteckter Hinweis auf tatsächliches Desinteresse und fehlende Motivation des Mitarbeiters zu verstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich daher in Zukunft in aller Regel nicht mehr mit Erfolgsaussicht gegen diese Formulierung wehren können. weiter lesen
Kündigung des Chefarztes eines kirchlichen Krankenhauses wegen erneuter Heirat ohne kirchenrechtliche Annullierung der ersten Ehe kann wirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 BvR 661/12 –, juris. Ausgangslage: Kirchen und die von ihnen betriebenen Einrichtungen genießen arbeitsrechtlich gesehen einen Sonderstatus. De facto bedeutet das unter anderem, dass Mitarbeitern mit Begründungen gekündigt werden darf, die im Falle eines nicht kirchlichen Arbeitsverhältnisses eindeutig nicht ausreichend wären, eine Kündigung zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung oder Schwerbehinderung Das Arbeitsrecht sieht für bestimmte Personengruppen einen besonderen Schutz vor. Dazu zählen auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung. Der Schutz wird dabei in verschiedenen Ausprägungen gewährleistet, wie z. B. besonderer Kündigungsschutz, eine Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen trifft den Arbeitgeber zudem die Pflicht, ggf. besondere Maßnahmen zu ergreifen, um dem Arbeitnehmer die Ausübung seiner Tätigkeit zu ermöglichen. Zuweisung ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Deutsche Rote Kreuz kann Mitglieder seiner Schwesternschaften nicht dauerhaft an andere Krankenhäuser verleihen. Im Verleih gelten die Rot-Kreuz-Schwestern als Arbeitnehmerinnen, für die nach derzeitigem Recht nur eine vorübergehende Überlassung zulässig ist, entschied am Dienstag, 21. Februar 2017, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 62/12). Danach kann der Betriebsrat einer Dauerbeschäftigung widersprechen. Bundesweit arbeiten nur etwa 2.000 der insgesamt 20.000 DRK-Schwestern in DRK-eigenen Kliniken. Die übrigen 18.000 sind in anderen Krankenhäusern beschäftigt. Auch die Ruhrlandklinik in Essen, ein Lungenzentrum des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen