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Rechtsanwalt in Querfurt - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert. In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden ist und dieses als Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag wertet. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 452/17 entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird, das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung kommt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 29/19 vom 21.08.2019 ergibt sich: Die Klägerin war in der Zeit vom 22. Oktober 1991 bis zum 30. November 1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung ... weiter lesen
Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Damit habe der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt. Das ist unzutreffend. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Unverzüglich heißt, sobald es dem Arbeitnehmer zumutbar möglich ist. Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Arbeitnehmer morgens mit einer schweren Erkältung aufwacht, muss er sofort ... weiter lesen
Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010 Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen. Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anspruch auf Elternzeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Um die Elternzeit zu beanspruchen, muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt werden. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 352/18 entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen verstößt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 32/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Arbeitsvertraglich ist er zur Belieferung von Abonnenten von Montag bis ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass die Schweizer Bank UBS einen weltweiten Abbau von 3500 Arbeitsplätzen angekündigt hat. Betroffen ist dem Bericht zufolge auch der Standort Deutschland. Arbeitnehmer, die sich mit ihrer Arbeit auf die Betreuung sehr vermögender Kunden spezialisiert hatten, erhielten in Deutschland bereits die – wohl betriebsbedingte – Kündigung. Der Bericht lässt vermuten, dass nun Arbeitnehmer in der Investmentbank-Sparte betroffen seien würden. Der Spiegel zitiert eine Sprecherin der Frankfurter Tochtergesellschaft von UBS, dass ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Sehr viele Arbeitnehmer in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden. Die Vergütung muss entweder durch Freizeitausgleich oder Bezahlung erfolgen. Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf der Basis des üblicherweise geschuldeten Stundenlohns. Doch wann ist ein Zuschlag auf diese Vergütung geschuldet? Kein Überstundenzuschlag ohne ausdrückliche Vereinbarung Ohne eine besondere Vereinbarung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung eines Zuschlags für Überstunden oder Mehrarbeit verpflichtet. Ein ... weiter lesen
Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen