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Nach der Verhandlung beim Arbeitsgericht Bonn in dem Kündigungsschutzverfahren des Basketball-Profis Joshiko Saibou gegen die Bonner Telekom Baskets (2 Ca 1671/20) ist am 11.11.2020 noch keine Entscheidung gefallen. Aus der Pressemitteilung 6/2020 des ArbG Bonn vom 11.11.2020 ergibt sich: Die Parteien berieten lange über eine einvernehmliche Abwicklung des Arbeitsverhältnisses , kamen aber noch zu keinem Ergebnis. Sie werden dem Gericht binnen einer Woche mitteilen, ob doch ein Vergleich zustande kommt. Andernfalls will das Gericht am 25.11.2020 um 14:30 Uhr* eine Entscheidung verkünden. Saibou hatte am 01.08.2020 an einer Demonstration gegen die Corona -Maßnahmen in Berlin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tätlichkeiten als Kündigungsgrund Grundsätzlich können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Je nach Intensität der Auseinandersetzung ist dann eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Rolle des Arbeitnehmers unklar Streit kann in diesem Zusammenhang z. B. darüber entstehen, welche Rolle ein Arbeitnehmer in einer tätlichen Auseinandersetzung mit Kollegen innehatte. Dann stellt sich die Frage, welche Darlegungslast Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses trifft. Dazu hat sich das ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Die Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG ist ein Automobilzulieferer. Das Familienunternehmen hat seinen Sitz in Coburg. Die Brose-Unternehmensgruppe entwickelt und produziert an weltweit 63 Standorten in 23 Ländern mechatronische Komponenten und Systeme für Fahrzeugtüren, -sitze und Karosserie. Zu den Kunden zählen rund 80 Automobilhersteller sowie rund 40 Automobilzulieferer. Brose beschäftigte im Jahr 2018 weltweit rund 26.000 Arbeitnehmer . Bereits 2019 kündigte Brose an, Stellen abzubauen – nun wird es konkret. 2.000 Arbeitsplätte werden gestrichen. Mit Betriebsrat und Gewerkschaften einigte sich Brose nun darauf, wo und wie in Deutschland die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Problem der Scheinselbstständigkeit – tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblich: Das Problem im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit besteht in der Praxis oftmals darin, dass zwar Verträge mit „freien Mitarbeitern“ abgeschlossen wurden, tatsächlich die Mitarbeiter aber deutlich stärker eingegliedert werden, als in den Verträgen vorgesehen. Der Vertragsinhalt und die Vertragsbezeichnung in der Gesamtschau sind zunächst Indizien für das Vorliegen eines bestimmten Vertragstyps. In der arbeitsrechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 Nr. 2 BRTV GaLaBau gilt dieser Tarifvertrag fachlich für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, wenn sie u. a. „der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen“. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 1.04.2014 zu seinem Urteil vom 13.02.2014 – 21 Sa 745/13 - hängt davon ab, ob die Gartenbau-Berufsgenossenschaft materiell für den Betrieb zuständig ist; ... weiter lesen
Grundsätzlich empfiehlt es sich ehrlich zu sein. So ist auch Arbeitnehmern zu raten dem Arbeitgeber seine Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Frage stellt, die er gar nicht rechtmäßig stellen darf? Dann muss der Arbeitnehmer auf eine solche Frage gar nicht antworten oder aber er darf lügen! Eine Lüge an sich ist noch keine Straftat . Im Arbeitsrecht ist es so, dass dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Lüge einen Arbeitnehmer eingestellt hat, in die Lage versetzt sein kann, den Arbeitsvertrag anzufechten und den Arbeitsvertrag so aufzulösen. Dieses Recht ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29.09.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 21/19 entschieden, dass eine – für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige – erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, nur vorliegt, wenn diese Änderung aus objektiver Sicht bedeutsam und für den betroffenen Arbeitnehmer gravierend ist. Hierbei kann auch von Bedeutung sein, wie lange der Arbeitnehmer den mit den äußeren Faktoren der Arbeit einhergehenden Belastungen ausgesetzt ist. Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Einrichtungshäuser. Der ... weiter lesen
Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten. Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht ... weiter lesen