
Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie ausgesuchten Gebieten des Handels- und Wettbewerbsrechts. Auf Grund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung in der Beratung und Prozessführung können wir unseren Mandanten eine erstklassige juristische Betreuung bieten.
Die Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfasst alle arbeitsrechtlichen Gebiete, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche bis hin zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung.
Wir beraten bei der Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben sowie der Mitbestimmung im Betrieb, Unternehmen und Konzern. Unsere Mandanten vertreten wir in Prozessen vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen, beispielsweise in Kündigungsschutz- oder Eingruppierungsklagen, in allen sonstigen arbeitsgerichtlichen Klage- und Beschlussverfahren sowie in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Daneben sind wir in ausgewählten Bereichen des Handelsrechts und Wettbewerbsrechts tätig, wobei Schwerpunkte das Kauf- und Werkvertragsrecht sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bilden.
Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht in DAV