Düsseldorfer Tabelle
Geht es um die Berechnung von Kindesunterhalt, wird die Düsseldorfer Tabelle hinzugezogen. Diese gibt eine Unterhaltsleitlinie und ermöglicht so die Bemessung der Unterhaltshöhe. Dadurch können Gerichte ihre Rechtsprechung standardisieren und Ungerechtigkeiten, wie sie bei einzelnen Individualentscheidungen der Fall wären, vermeiden.
Die Düsseldorfer Tabelle wird seit ihrer Einführung im Jahr 1962 alle zwei Jahre einer Weiterentwicklung unterzogen, um sie möglichen Veränderungen der Bemessungsgrundlage aufgrund von steigender und sinkender Kaufkraft anzupassen. Bei der Bemessung des Unterhalts wird auch stets ein Selbstbehalt zugrunde gelegt. Das heißt, dass der Unterhaltspflichtige nur so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihm selbst noch ausreichend Finanzmittel zum Bestreiten der eigenen Lebenshaltungskosten verbleibt.
Wenn es um das Berechnen des Kindesunterhalts geht, können viele Fragen im Raum stehen. Das Alter des Kindes spielt bei deren Beantwortung ebenso eine wichtige Rolle wie die Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen, die Anrechnung des Kindergelds oder ein etwaiger Mehrbedarf. Kontaktieren Sie daher einen Rechtsanwalt für Düsseldorfer Tabelle, damit dieser Ihnen Ihre aktuelle Situation verständlich erläutert. Egal, ob Sie der Elternteil sind, bei dem sich das Kind ständig aufhält und Sie den dem Kind zustehenden Unterhalt erstreiten möchten, oder ob der Anwalt für Düsseldorfer Tabelle Ihnen als Unterhaltspflichtigen dabei helfen soll, Sie vor zu hohen Zahlungsverpflichtungen zu schützen, die Sie nicht bewältigen können. Mit Kompetenz wird der Anwalt zur Düsseldorfer Tabelle sich Ihrem Fall annehmen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nötig sein sollte, wird der Anwalt Ihrer Wahl dazu beitragen, dass Sie Ihr Recht bekommen und Sie angemessen vertreten.