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Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 06.11.2013 (13 K 121/13) entschieden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der gesamten Veräußerungskosten bei dem steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns ergibt sich nach Auffassung des Senats weder aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 noch aus dem hierzu ergangenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.12.2010. Eine Grundstücksgemeinschaft erzielte im ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.07.2013 entschied das Finanzgericht (FG) München, dass der Anspruch auf die Auszahlung einer Versicherungssumme aus einer betrieblichen Direktversicherung als künftige Forderung gepfändet werden kann (AZ.: 8 K 3028/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach Auffassung des FG unterliegt dieser Auszahlungsanspruch, der im Versicherungsfall entsteht, keiner Verfügungsbeschränkung. Das FG beruft sich hier auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 (AZ.: VII ZB 87/09). Hier klagte ein Steuerpflichtiger mit Lebensversicherung. Das beklagte ... weiter lesen
Münster (jur). Wenn ein Verstorbener einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie vermacht, ist der Wert für die Erbschaftsteuer geringer anzusetzen als der rechnerische Anteil. Für die schlechtere Verwertbarkeit eines Miteigentums ist ein „Marktanpassungsabschlag“ anzusetzen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 16. Januar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 1201/21 F). Der Kläger hatte 2016 zusammen mit seinem Bruder die Hälfte eines Hausgrundstücks geerbt. 2019 starb der Miteigentümer. Im Wege des Vermächtnisses vermachte er dem Kläger seinen hälftigen Miteigentumsanteil. Ein Vermächtnis ist eine testamentarische ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter in der Vergangenheit umgangen, da zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch ... weiter lesen
München (jur). Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte bringt Nachteile für gescheiterte Kapitalanlagen. Denn ein nachträglicher Abzug von Werbungskosten ist nicht mehr möglich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII R 53/12). Der Kläger war 1999 an der Gründung einer GmbH beteiligt. Sie erhielt von ihm ein Gesellschafterdarlehen von umgerechnet gut 100.000 Euro. Dies hatte er durch ein eigenes Bankdarlehen finanziert. Doch die Unternehmensgründung scheiterte. 2001 mussten der Kläger und auch seine Mitgesellschafter ihre Anteile für jeweils eine symbolische ... weiter lesen
München (jur). Eine schienengebundene Rodelbahn stellt kein Personennahverkehr dar. Daher wird bei der Rodelbahn nicht der ermäßigte, sondern der volle Umsatzsteuersatz fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 19. Juni 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 12/11). Die ermäßigte Umsatzsteuer komme nur bei einer „Beförderungsleistung“ infrage. Diese liege jedoch nicht vor, wenn der Rodelschlitten den Fahrgästen überlassen werde, so die Münchener Richter. Konkret ging es um die Hasenhorner „Coasterbahn“ in Todtnau im Schwarzwald. Auf der 2,9 Kilometer langen Strecke können die Nutzer mit bis zu 40 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden. Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen. Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ... weiter lesen
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 14. März 2018 - L 13 AS 77/15 Die berüchtigten Steuer-CDs sind seit Langem einer der Dauerbrenner des Steuer- sowie Steuerstrafrechts. In der deutschen Strafprozessordnung gilt anders als beispielshalber in den USA keine umfassende fruit of a poisonous tree-Doktrin, die jegliche Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise vor Gericht untersagen würde. Daher finden immer wieder Steuer-CDs ihren Weg zu deutschen Behörden, die daraus vornehmliche steuerstrafrechtlich relevante Informationen erlangen. Die Umstände sind dabei häufig unklar, meist jedenfalls aber äußerst fragwürdig. Betroffenen können sich häufig noch ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15 Wer sein Geld gegen Verzinsung verleiht, gewährt ein Darlehen. Der Darlehensgeber will dadurch in aller Regel durch den Zins Gewinne erzielen. Umgangssprachlich lässt er sein Geld für sich arbeiten. Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer fällt nach § 2 Absatz I Nr. 7 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Gesetzgeber hat auch diesen Begriff in § 20 EStG genau definiert. Im vorliegenden Fall war § 20 Absatz I Nr. 1 Satz 1 EStG relevant. ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Für Fahrten zum Steuerberater, zu Banken oder zu Fortbildungsveranstaltungen muss es nicht ein Ferrari sein. Der Aufwand ist unangemessen hoch, befand das Finanzgericht (FG) Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3386/15). Danach kann der Geschäftsführer eines Zahnlabors die in Leasingraten und im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht als eigene Vorsteuer geltend machen. Der Kläger hat mit seiner Ehefrau eine Zahnarztpraxis. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer eines Zahnlabors; dessen Gesellschafter sind seine Eltern. Privat hatten der Geschäftsführer und seine Ehefrau keine Autos. Auf die Praxis war aber bereits ein ... weiter lesen
Weltweiter Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerbetrug kommt! Es geht voran im Steuerrecht! Seit der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik wächst und die Dimensionen der Steuerhinterziehung auch in Deutschland ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen, läuft nun eine weltweite Kooperation zur Verhinderung von Steuerbetrug an. Das Ende der Steueroasen Insgesamt fünfzig Staaten, darunter Deutschland, haben sich im gemeinsamen Kampf gegen Steuerhinterziehung auf einen Informationsaustausch der Bankdaten nach gemeinsamen Regeln geeinigt. Mit im Boot sitzen auch einstige Steueroasen und Inselstaaten, deren unzählige Briefkastenfirmen für viele Jahre als Geheimtipp ... weiter lesen
München (jur). Zahnärzte können für Zahnaufhellungen bei Patienten nicht automatisch zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Das sogenannte Bleaching, welches der Zahnarzt bei behandlungsbedingten Zahnverdunkelungen vornimmt, kann eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 6. Mai 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 60/14). Geklagt hatte eine Zahnarztgesellschaft, die bei einigen Patienten nach notwendigen zahnärztlichen Behandlungen wie beispielsweise Wurzelbehandlungen Zahnaufhellungen durchführte. Das Finanzamt sah die Leistung der Zahnaufhellung als umsatzsteuerpflichtig an, da es sich lediglich um eine ... weiter lesen