Seit dem 01.01.2015 müssen Arbeitgeber ihren in Deutschland tätigen Arbeitnehmern grundsätzlich den gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro bezahlen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Das bedeutet, ein Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro ist nicht mehr zulässig, auch nicht für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind oder Minijobber. Den Mindestlohn muss auch ein Arbeitgeber zahlen, welcher seinen Sitz im Ausland hat.
Allerdings gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen, namentlich für ehrenamtlich Beschäftigte, ... weiter lesen