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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es scheint möglich, dass der Konzernumbau nicht nur bedeutet, dass Stellen abgebaut werden, sondern auch, dass viele Mitarbeiter aufgefordert werden, etwa von München ins Ruhrgebiet zu ziehen. Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Woran müssen sich Arbeitnehmer bei der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber hinsichtlich Form und Frist halten und was ist darüber hinaus zu bedenken? Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wirksamkeitsvoraussetzungen: Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer zunächst die Kündigungsfristen aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Ein solcher kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in erheblichem Rückstand ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer unterzeichnen voreilig, in einer Drucksituation, auf Zwang des Arbeitgebers , überrumpelt oder unüberlegt einen Aufhebungsvertrag . Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer dann, was sie unternehmen können, wenn sie den Aufhebungsvertrag doch nicht unterzeichnen wollten. Geisteszustand Ein Aufhebungsvertrag kann deswegen unwirksam sein, wenn ein Arbeitnehmer die Annahme des entsprechenden Vertragsangebots in einem Zustand vorübergehender Störung ihrer Geistestätigkeit im Sinne von. § 105 Abs. 2 Alt. 2 BGB erklärt hat und die Willenserklärung deshalb nichtig ist. Hier ist die Messlatte sehr hochgesteckt, denn der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 – 1 Sa 5/15 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können Arbeitsverträge mit Ärzten befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub kann einiges schief laufen. Flüge werden gestrichen, auf einmal sitzt der Arbeitnehmer irgendwo fest und kommt nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen? Wegerisiko beim Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, er trägt das sog. Wegerisiko. Gelingt ihm das nicht, bekommt er auch keine Vergütung vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Schock nach Kündigung Die Kündigung verursacht regelmäßig einen Schockzustand. Warum ich? Wie undankbar, wo ich doch der Firma so viele Jahre lang gedient habe! Wie oft hat meine Familie zuhause gewartet und ich war noch auf der Arbeit und jetzt das. Hätte ich doch bloß diese ganzen Überstunden nicht gemacht oder wenigstens die Vergütung eingefordert. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf Es gibt wichtige Dinge zu bedenken und es laufen wichtige Fristen. Vergessen Sie daher alle Emotionalität und ... weiter lesen
• Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. • Die Abmahnung ist zugleich die Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung, rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. • In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige Abmahnung notwendig sein. • Die ... weiter lesen
Ausgangslage Die private Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer kann wie folgt geregelt sein: - Regelung(en) zur rein dienstlichen/betrieblichen Nutzung (Verbot privater Nutzung) - Regelung(en) zur privaten und dienstlichen/betrieblichen Nutzung - nicht geregelte Nutzung Es ist leider immer noch der Regelfall, dass die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer in Unternehmen ungeregelt ist. Gesonderte Vereinbarungen über die Nutzung von E-Mail und Internet finden nur vereinzelt Eingang in das Arbeitsverhältnis. Die private Nutzung von Internet und E-Mail wird schlicht geduldet. Erst wenn es zur übermäßigen oder ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer nach einer Kündigung vom Arbeitgeber eine sofortige Freistellung bekommt, ist damit meistens glücklich. Dabei ist es häufig strategisch besser, weiterzuarbeiten. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess signalisiert man dem Arbeitgeber damit, dass man (notfalls) auch weiter beim Arbeitgeber arbeiten wird. Dies ist insbesondere für die Verhandlung über eine möglichst hohe Abfindung förderlich. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nämlich auf gar keinen Fall zurück. Freistellung nach der Kündigung zulässig? Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 59/20 entschieden, dass die in § 165 Satz 3 SGB IX bestimmte Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers , schwerbehinderte Stellenbewerber/innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, mit denen kein individueller Anspruch bzw. kein individuelles Recht der jeweiligen schwerbehinderten Bewerber/innen auf eine Einladung korrespondiert, auf den bzw. auf das diese rechtswirksam. Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt (im Folgenden Beklagte) verpflichtet ist, an die Klägerin eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ... weiter lesen