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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war. Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden. Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
Leitsatz: Die zwischen dem Gläubiger einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass die Rechte aus der Spareinlage mit dem Tode des Gläubigers auf einen Dritten übergehen, kann grundsätzlich auch dann, wenn diese Vereinbarung als unwiderruflich bezeichnet ist und der Dritte sie mitunterzeichnet hat, ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Vor dem Tod des Gläubigers hat der Dritte kein Recht, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb. OLG Saarbrücken: Beschluss vom 13.09.2012 - 8 U 581/10-162 Hintergrund: In einem Bankvertrag kann vereinbart werden, dass die Rechte aus dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen soll ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, ein Recht auf Grundbucheinsicht haben. So lautet das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 34 Wx 360/12). In dem vorliegenden Fall ging es um eine gesetzliche Erbin, die die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters zur Feststellung möglicher ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, soll ein Recht auf Grundbucheinsicht zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 34 Wx 360/12). Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine gesetzliche Erbin die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters zur Feststellung möglicher ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
Welcher Freibetrag gilt für die Erben? von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt zwei Arten von Freibeträgen, die der in Deutschland Ansässigen und die der nicht in Deutschland Ansässigen. Während bspw. ein Kind eines deutschen Erblassers hinsichtlich des Nachlasses in Deutschland ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zusteht, beträgt der Freibetrag nur 2.000 €, wenn Erben und Erblasser im Ausland ansässig sind, also dort unbeschränkt steuerpflichtig sind. Es ging im vorliegenden Fall um die Frage, ob diese Regelung auch bei steuerlicher Ansässigkeit des Erblassers und der Erben in ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geht eine Forderung auf einen anderen Gläubiger über, laufen begonnene Verjährungsfristen weiter. Wann der neue Gläubiger Kenntnis von seinen Ansprüchen hatte, spielt keine Rolle, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 16. Mai 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV ZR 30/13). Dabei ging es um einen verworrenen Erbschaftsstreit in Südhessen. Vater und Großvater waren sich offenkundig nicht grün und hatten zudem unterschiedliche Lieblinge in der Enkelgeneration. So setzte der im Oktober 2001 verstorbene Großvater allein seine Enkelin als Erbin ein. Im März 2002 starb auch der Sohn des Großvaters, der seinen Sohn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Essen Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Nach dem deutschen und internationalen Recht ist der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt. Hat der Erblasser jedoch mehrere Staatsangehörigkeiten, hilft dieses Kriterium nicht weiter. Daher müssen hier andere Gesichtspunkte, wie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der Verlauf seines Lebens, berücksichtigt werden. So kommt es zur Anwendung des Rechts desjenigen Staates, mit dem die Person am engsten verbunden ist. ... weiter lesen
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen