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Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ergänzungen des Erblassers auf der Kopie eines Originaltestamtens bedürfen laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 31.08.2011 (Az.: 31 Wx 179/10) zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift durch den Erblasser. Fehlt eine solche Unterschrift, liege nach Ansicht der Richter keine formwirksame letztwillige Verfügung vor. Änderungen oder Ergänzungen durch den Erblasser auf der Kopie eines Testaments sollen zwar grundsätzlich möglich sein. Um jedoch Wirksamkeit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen
EU-Parlament billigt Erbrechtsverordnung Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Das Dasein des Menschen auf dem Planeten ist endlich. Die Erbfolge kann gesetzlich oder testamentarisch sein, je nachdem, ob der Erblasser eine letztwillige Verfügung getroffen oder dies unterlassen hat. Für beide Möglichkeiten gibt es Gesetze des jeweiligen Heimatstaates des Erblassers. Was gilt aber bei grenzüberschreitenden Erbfällen? Nach welchem Recht bestimmt sich die Erbfolge? Ein Beispiel: Ein deutscher Staatsangehöriger mit Grundbesitz in Deutschland und Spanien und einem Bankkonto in Luxemburg verstirbt an seinem letzten Wohnsitz in Marbella. Ein ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm stellte mit Beschluss vom 22.07.2014 fest, dass die Äußerung, man sei damit "abgefunden" unter Umständen als Erbverzicht gehandhabt werden kann (AZ.: I-15 W 92/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier streiten die Kinder der Erblasser, welche hälftig Eigentümer eines Hausgrundstücks waren, das mit einem Erbbaurecht belastet war. Inhaber des Erbbaurechts war der Ehegatte. Nachdem dieser verstarb, ohne ein Testament zu errichten, beantragte dessen Ehefrau einen gemeinschaftlichen Erbschein, welcher erteilt wurde. Zwischen den Kindern ... weiter lesen
Erbrechtliche Vermögens- und Gesundheitsvorsorge Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Schließlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die greifen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen worden sind. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich zunächst über die eigene rechtliche Ausgangsposition Klarheit zu verschaffen. Gerade im Erbrecht kursieren leider oftmals Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und über gebräuchliche Formen der Testamentsgestaltung, wie zum Beispiel das sog. Berliner Testament von Ehegatten. Diese Fehlvorstellungen führen manchmal dazu, dass am Ende das eigene Vermögen leider nicht in die ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BFH hat in seinem Urteil vom 04.07.2012 über dieses Thema zu entscheiden. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolgers des Erblassers auch steuerrechtlich an dessen Stelle. Damit geht auch der Anspruch des Erblassers aus dem Steuerschuldverhältnis mit Ablauf des Todesjahres auf den Erben über. Daher sei anzudenken, diese Steuerlast als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Das Niedersächsische Finanzgericht vertrat im Jahre 2011 die Auffassung, dass die Nachlassverbindlichkeit bei der ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal, in der Nähe von Siegen betreuen viele Mandanten mit erbrechtlichen Problemen. Pflichtteilsansprüche, Anfechtung von Testamenten und vor allem auch die rechtswirksame Erstellung eines Testamentes sind für jeden Anwalt in der Rechtsanwalt Kotz alltägliche Themen. Normalerweise sollte man annehmen, dass die Themen Erben und Vererben in den entsprechenden Rechtsvorschriften und Gesetzen geregelt sind. Jedoch gibt es hier sehr viel Gestaltungsspielraum und Auslegungsmöglichkeiten, so dass ein Nichtjurist hier auf verlorenem Posten steht. Nur ein Anwalt, der sich mit dem Thema befasst, kann hier entsprechend beraten und der Ratlosigkeit des Mandanten im Bezug auf seine ... weiter lesen
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen