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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte der Fall eintreten, dass das Originaltestament verschwindet, könne der Wille des Erblassers auch auf anderen Wegen erwiesen werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung sei es fortan möglich, durch eine Kopie des Testaments das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Bedingung sei allerdings, dass das Testament ohne jegliche Zweifel vom Erblasser stamme. Zudem sei zu ermitteln, ob dieser das Originaltestament nicht bewusst habe verschwinden lassen wollen, denn daraus würde ein Widerruf resultieren. Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht keinesfalls ... weiter lesen
1. Kein Testament "Ich brauche kein Testament, meine Frau bekommt doch sowieso alles." Dieser Satz ist so weit verbreitet wie er falsch ist. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, wird von seinem Ehegatten zu ½ beerbt, die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehegatte zu ¾ und die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise dessen Geschwister, zu ¼. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses gemeinsam zuständig. Der Ehegatte ist gezwungen, sich mit den weiteren Erben zu ... weiter lesen
An einen Testamentswiderruf stellt das Erbrecht viele Anforderungen. Schon ein wirksames und gültiges Testament zu errichten, ist für viele nicht ganz einfach. Insbesondere muss das Testament eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet werden. Doch ist es erst einmal wirksam errichtet, lässt sich ein Testament nicht ohne weiteres wieder aus der Welt schaffen. Ein neues Testament errichten Zunächst gibt es die Möglichkeit, ein neues Testament zu errichten. Sofern dieses dem älteren Testament widerspricht, wird jenes ungültig. Soweit ein Widerspruch aber nicht festzustellen ist, bleibt die alte Verfügung in Kraft. Die Bestimmungen des neuen Testaments gelten dann ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Hamm (jur). Ein wirksames Testament muss „einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers“ erkennen lassen. Bei kleinen Zetteln mit grob fehlerhafter Überschrift ist ein solcher Wille nicht feststellbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 5. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 10 W 153/15). Im entschiedenen Fall war die Erblasserin im Juli 2013 im Alter von 102 Jahren verstorben. Sie hatte eine kinderlose Tochter sowie einen 2009 verstorbenen Sohn mit vier Kindern. Nach dem Tod ihrer Großmutter verlangten die Enkel deren Haus im ostwestfälischen Lübbecke für sich. Sie legten zwei Schriftstücke vor, die sie als wirksames Testament ansahen. ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm stellte mit Beschluss vom 22.07.2014 fest, dass die Äußerung, man sei damit "abgefunden" unter Umständen als Erbverzicht gehandhabt werden kann (AZ.: I-15 W 92/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier streiten die Kinder der Erblasser, welche hälftig Eigentümer eines Hausgrundstücks waren, das mit einem Erbbaurecht belastet war. Inhaber des Erbbaurechts war der Ehegatte. Nachdem dieser verstarb, ohne ein Testament zu errichten, beantragte dessen Ehefrau einen gemeinschaftlichen Erbschein, welcher erteilt wurde. Zwischen den Kindern ... weiter lesen
Wenn es zum Erbfall kommt sind meist viele Angelegenheiten zu regeln und es muss vieles organisiert werden. Oft ist es auch emotional eine außerordentlich belastende Ausnahmesituation. Nachdem die erste Zeit vergangen ist, stellt sich häufig auch die Frage nach den Erben und den Pflichtteilsberechtigten des Erblassers oder der Erblasserin. Oft gestaltet sich der Umgang zwischen den Beteiligten äußerst schwierig, da auch emotionale Befindlichkeiten eine große Rolle spielen. Wenn es keine eindeutigen testamentarischen Anordnungen gibt oder ein potentieller Erb- oder Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, kommt es häufig zum Streit zwischen den Beteiligten. Dabei ist es gerade in einer solchen ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu seinem Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12. Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, ... weiter lesen
Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 03.04.2012, AZ: 1 W 557/11, nochmals die herrschende Meinung a) zum anwendbaren Erbrecht bei Vererbung von Anteilen einer Erbengemeinschaft und b) zur Rechtsstellung des Trustee und der Begünstigten („beneficiary“) eines US – Trusts (Colorado) in Deutschland. Zu a) führt das KG aus: „Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Da der Erblasser die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besaß, verweist Art. 25 Abs. 1 EGBGB also auf US-amerikanisches Recht. Bei dieser Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz ... weiter lesen
Mit Urteil vom 29.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vererblich ist (AZ.: VI ZR 246/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH auch dann, wenn der Anspruch eingeklagt wurde, der Kläger aber vor Abschluss des Gerichtsverfahrens verstirbt. Grundsätzlich gehen Ansprüche nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Hier war der Erblasser ein bekannter ... weiter lesen